Sonntag, 10. April 2011

Schwedisches Gericht erklärt Pokerturniere zum Geschicklichkeitsspiel

Der rechtliche Status von Poker ist in jedem Land unterschiedlich und ändert sich auch oft genug. Im Falle von Schweden gab es nun ein Gerichtsurteil, das von den Spielern sehr begrüßt wurde. Denn darin heißt es, dass Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiel einzustufen sind.

Es war 2007, als vier Leute ein Pokerturnier mit 670 Teilnehmern organisierten. Die Anzeige durch Svenska Spel, die schwedischen Glücksspielmonopol-Halter, ließ nicht auf sich warten und die vier wurden verhaftet. Die vier setzten in der Verhandlung alles daran, die Jury und die Richter zu überzeugen, dass Poker mehr mit Geschick als mit Glück zu tun hat.

Vor einigen Tagen fiel nun das Urteil – zugunsten der Angeklagten. So wurden Pokerturniere tatsächlich als Geschicklichkeitsspiel eingestuft und damit das Turnier von damals auch als legal bezeichnet. Im selben Urteil steht aber auch, dass dies nur für Turniere zutreffe, denn Cashgames sind eindeutig mehr vom Glück als vom Geschick abhängig. Jede einzelne Hand im Cashgame wird als eigenes in sich abgeschlossenes Spiel gesehen und da überwiegt der Glücksfaktor.

Welche Auswirkungen das Gerichtsurteil nun in Schweden hat, bleibt abzuwarten. Die schwedischen Pokerfans feiern die Entscheidung des Gerichts schon als „Meilenstein in Schwedens Pokergeschichte“, andere raten aber zur Vorsicht, denn es sei nur ein Gerichtsurteil in einem Prozess.

Immer mehr Gerichte müssen sich aber weltweit mit dem Thema „Poker“ auseinandersetzen. Dass die Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen ist leider auch ein Beweis dafür, wie wenig Verständnis „Außenstehende“ für Poker haben. Quelle

Poker als Geschicklichkeitsspiel
Neue italienische Kasino- und Pokerverordnung stuft Poker als Geschicklichkeitsspiel ein
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt ist die lang erwartete neue italienische Verordnung für Kasinospiele und Poker nun endgültig in Kraft getreten. Pokerturniere werden darin ausdrücklich als Geschicklichkeitsspiele behandelt. weiterlesen

Neuere Entscheide bundesdeutscher Landes- und Oberverwaltungsgerichte erklären Pokerturniere eindeutig nicht zu Glücksspielveranstaltungen und lassen private Turnierveranstalter hoffen. weiterlesen

„Da kann es keinen Zweifel geben“
17.06.2011 | 18:19 | Von Georg Renner (Die Presse)
Ist Poker ein Glücksspiel? Oder hängt es doch vom Können der Spieler ab?
Eine neue Studie aus den USA hat Daten gesammelt – und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

Ist Poker – genauer gesagt, die nach wie vor extrem populäre Variante „Texas Hold'Em“ – ein Glücksspiel? Oder kommt es vor allem auf die Geschicklichkeit, Gerissenheit und das taktische Einfühlungsvermögen – kurz: das Können – der Spieler an?

Ausgangspunkt der Studie, die unter anderem in der Datenbank des National Bureau of Economic Research (www.nber.org) zugänglich ist, ist die Tatsache, dass „Gerichtsentscheidungen zu der Frage, ob bei Poker Können mehr Einfluss auf das Resultat hat als der Faktor Glück, allgemein bar statistischer Fakten erfolgt sind und darüber hinaus alle Varianten von Poker gleich behandelt haben“, schreiben die Autoren. weiterlesen


"Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?
Poker ist ein Glücksspiel. Dies ist die unreflektierte Auffassung vieler Juristen seit über 100 Jahren. Ein so pauschales Urteil entspricht jedoch weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die zur Abgrenzung von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen ergangen ist noch trifft es auf die heute beliebteste Pokervariante Texas Hold'em zu. Der bislang noch fehlende Beweis wurde durch den ersten groß angelegten Feldversuch in Deutschland unter Aufsicht der TÜV Rheinland Secure IT GmbH1) erbracht und in einem Berufungsurteil des LG Karlsruhe bestätigt. Quelle: Dieser Aufsatz (pdf-Download) ist erschienen in der Ausgabe von Medien & Recht International 2/2009, S. 41-50 weiterlesen


Poker-Angebote im Internet
Virtuelles Zocken auf dem Weg in die Legalität
von: Dr. Wulf Hambach/Dr. Stefan Bolay
Mit über vier Millionen Spielern ist der deutsche Online-Poker-Markt der zweitgrößte der Welt. Rechtlich existiert Online-Poker hierzulande dagegen nicht. Wer spielt, tut das in einer Grauzone, handelt überspitzt formuliert sogar kriminell. Bisher will nur Schleswig-Holstein das ändern - die anderen Länder müssen schleunigst nachziehen, meinen Wulf Hambach und Stefan Bolay. weiterlesen

Recht, Glück und Können
Von Georg Renner (Die Presse)

Zwischen Wissenschaftlern, Mathematikern und Juristen tobt weltweit die Diskussion, ob Poker ein Glücksspiel ist oder nicht. In Österreich will Karten-kasino-Chef Peter Zanoni die Frage mit einem neuen Gutachten jetzt vor den Verfassungsgerichtshof bringen.

Sichtlich nur um das Konzessionssystem des Glücksspielmonopols des Staates zu erweitern und die Einnahmen des Staates zu vermehren“, schreibt der Jurist in seiner Einleitung zu dem Thema. Denn Poker sei schon deswegen, weil die Spieler nicht gegen die Bank, sondern gegeneinander spielen, kein Glücksspiel, wie es die österreichische Rechtstradition bisher verstanden habe – und stünde deswegen „wie ein Fremdkörper im Gesetzestext“.

In der Folge bemüht sich Winkler nachzuweisen, dass der Gesetzgeber bei den beiden Novellen nicht nur von falschen Vorentscheidungen – wie von Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes zu Pokerspielen, die sich aber nur auf Einzelfälle bezogen haben – ausgegangen sei, sondern darüber hinaus gleich mehrfach gegen die Verfassung verstoße: etwa durch die plötzliche Ausdehnung des Monopols auf Pokersalonbetreiber, die die unternehmerische Freiheit in Österreich einschränke, oder durch die abgabenrechtlichen Neuerungen, die dem Sachlichkeitsgebot der Verfassung widersprechen würden. weiterlesen


update: 25.06.2011