Samstag, 3. Dezember 2011

EuGH: Internetsperren sind grundrechtswidrig

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof Internetsperren in Belgien als grundrechtswidrig erklärt.
Die Forderung eines belgischen Gerichts, das einen Provider zum Aufbau von Internetsperren zwingt, verstößt gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Dies entschied heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. weiterlesen

EuGH zum Urheberrechtsschutz
Provider müssen nicht auf ihre Kosten filtern und sperren
von: Prof. Dr. Rolf Schwartmann
Schon der Generalanwalt hatte Bedenken, nun hat auch der EuGH es abgelehnt, Internet-Providern umfassende und einseitige Filterpflichten aufzuerlegen, wenn Nutzer Urheberrechtsverletzungen begangen haben. weiterlesen
Gericht verbietet Filesharing-Filter ohne gesetzliche Grundlage in Europa
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internet Service Provider in der EU nicht dazu verpflichtet werden dürfen, Filesharing zu filtern und zu unterdrücken. weiterleiten

Vorbeugehaft bei Heiligendamm-Protesten
Europa rettet Demonstrationsrechte
Der EGMR rügt die Bundesrepublik, weil sie bei den G8-Protesten 2007 die Menschenrechtskonventionen missachtete. Zwei Aktivisten mussten zu Unrecht fünf Tage in Vorbeugehaft. weiterlesen
Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiterlesen

Datenschutz - Wikileaks informiert über Geschäfte mit Überwachungstechnik
Wikileaks hat neue Dokumente veröffentlicht, diesmal zum internationalen Geschäft mit Überwachungssoftware. Die Firmen, die diese Software herstellen, sitzen meist in westlichen Ländern. weiterlesen
BVerfG - Karlsruhe billigt Telekommunikationsüberwachung
Die obersten Verfassungsrichter haben die umstrittenen Regeln zum Abhören von Telefongesprächen bei der Verbrechensbekämpfung gebilligt. Der Gesetzgeber habe bei der Neuregelung 2007 den "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" ausreichend geschützt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. weiterlesen

Trojaner-Einsatz - Strafbare Strafverfolger?
Schon im Januar 2011 hatte das Landgericht (LG) Landshut ein Urteil zum Einsatz von Überwachungssoftware gesprochen. Dabei ging es um ein Programm, das nicht nur Skype-Telefonate auf dem Rechner des Beschuldigten vor deren Verschlüsselung aufzeichnete, sondern auch alle dreißig Sekunden einen Screenshot anfertigte. Die Richter entschieden damals, dass ein entsprechender Einsatz nicht von einem Beschluss nach § 100a Strafprozessordnung (StPO), der so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (kurz:Quellen-TKÜ) gedeckt und damit rechtswidrig ist (Beschl. v. 20.01.2011, Az. 4 Qs 346/10). weiterlesen

Automatische Kennzeichenerfassung - Big Brother an der Autobahn 3?
Ein Pendler aus Regensburg klagt gegen die Erfassung seines Kennzeichens und dessen Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdateien. Nun prüft der Bayerische VGH, ob die gesetzliche Grundlage der Erfassung in Ordnung ist. Die Fahndungsmethode an sich allerdings hat das BVerfG längst akzeptiert. Dieter Müller über Gefahrenabwehr, die vorsorgliche Bewegungsprofile nicht ermöglicht. weiterlesen

BMJ

Pressemitteilung: Endgültiges Aus für Netzsperren
Erscheinungsdatum 02.12.2011

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Das endgültige Aus für Netzsperren beendet eine jahrelange Diskussion, in der zunehmend der Schwerpunkt auf ein wirkungsvolles Vorgehen gegen kinderpornographische Inhalte im Internet gelegt wurde. Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine abscheuliche Straftat, die die Bundesregierung entschlossen bekämpft. Diese widerwärtigen Abbildungen müssen aus dem Internet verbannt werden – dauerhaft und nachhaltig. Und das geschieht `ereits jetzt mit großem Erfolg durch das Bundeskriminalamt und durch die Beschwerdestellen.

Im Interesse der Opfer werden die Darstellungen auch in Zukunft konsequent und schnellstmöglich an der Quelle gelöscht – eine Schinlösung drch leicht zu uogehende Stoppschilder wird es nicht geben. Es ist gut, wenn die Internet-Community wie u.a. Eco auch gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, und ihr Fachwissen einsetzt, wo Darstellungen von Kindesmissbrauch getauscht und gehandelt werden.

Die gestrige Entscheidung ist ein zentraler Bestandteil der Netzpolitik der schwarz-gelben Bundesregierung. Selbstregulierung und Transparenz in der digitalen Welt statt einer hoch problematischen Sperrinfrastruktur stehen für diese Bundesregierung im Vordergrund.

Die Berliner Koalition hat sich darauf verabredet, in keinem Bereich auf Netzsperren zurückzugreifen, sei es bei der Bekämpfung von Kriminalität oder bei Urheberrechtsverletzungen.
Digitaler Fortschritt braucht Infrastrukturen, die eine freie und sichere Kommunikation ermöglichen. Die Politik muss dem berechtigten Interesse aller User auf selbstbestimmte Nutzung gerecht werden. Transparenz und Information entfalten eine steuernde Kraft, die staatliche Regulierung so nie erreichen kann.

Mit ihren Entscheidungen zur Netzpolitik wirkte die Bundesregierung auch auf die Diskussion um verpflichtende Internetsperren innerhalb der Europäischen Union ein. Der deutsche Weg mit dem Ansatz „Löschen statt Sperren“ hat sich nun auch auf europäischer Ebene durchgesetzt.

Zum Hintergrund:
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) war noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden. Der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung sah vor, das 2010 in Kraft getretene Gesetz im Hinblick auf die darin vorgesehenen Internetsperren zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden und die Erfolge bei der Löschung kinderpornographischer Inhalte zu evaluieren.

Die in den vergangenen Monaten intensivierte Zusammenarbeit zwischen dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen der Internetwirtschaft konnte mit erfreulichen Löschergebnissen belegen, dass der von der Koalition eingeschlagene Weg richtig war.

Der Deutsche Bundestag hat gestern die Aufhebung des Artikels 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) beschlossen. Neben der Aufhebung soll die Befugnis des Telekommunikationsanbieters zur Erhebung von Daten nach § 96 TKG als Folgeänderung aus dem TKG gestrichen werden, soweit sie sich auf das Sperren nach dem Zugangserschwerungsgesetz bezieht. Auch die in Artikel 3 des Zugangserschwerungsgesetzes geregelte Evaluierungs- und Berichterstattungspflicht wird aufgehoben, da mit dem Verzicht auf das Sperren auch der Evaluierungsgegenstand entfällt.

Kinderpornographische Inhalte werden auch weiterhin auf der Grundlage des geltenden Rechts konsequent gelöscht. Die Bundesregierung setzt damit auf das effektive und richtige Mittel gegen Kinderpornographie im Internet.
Quelle: BMJ

News: Ende des Irrsinns
Bundestag hat Zugangserschwerungsgesetz platt gemacht

Michael Nickles / 7 Antworten / Der Irrsinn begann Ende 2008. Da verkündete die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Plan, Deutschlands Internet-Anbieter zur Einführung von Internet-Sperrmechanismen zwingen zu wollen (siehe Bundesfamilienministerin will Internet-Zensur von: Redaktion Am: 20.11.2008, 16:41). Im Kern ging es dabei um den Kampf gegen Kinderpornografie, der Zugang auf entsprechende Seite (beziehungsweise als entsprechend eingestufte) sollte von den Internet-Anbietern gesperrt werden. Kritiker konterten von Anfang an, dass solche Sperren einerseits nutzlos sind (weil leicht zu umgehen) und andererseits die Gefahr eines Zensurmissbrauchs besteht.  weiterlesen