Freitag, 2. Dezember 2011

Schleswig-Holsteins Glücksspielgesetz

Lotto-Vermittler flüchtet nach Schleswig-Holstein
Norman Faber versucht sein Glücksspiel-Unternehmen zu retten.
Der Lotto-Vermittler zieht von Bochum nach Schleswig-Holstein, wo Lotto-Werbung weiterhin erlaubt ist. Die Trotzreaktion zeigt bereits erste Wirkung.
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Norman Faber fürchtet um sein Lebenswerk. "Seitdem ich nicht mehr werben darf, hat Faber nur mit viel Fantasie überlebt", sagt der Unternehmer aus Bochum. Quelle

Zoff um die Regeln für Glücksspiel dauert an
Die Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes bleibt umstritten. Nachdem sich 15 Bundesländer zu einem gemeinsamen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag durchgerungen haben, klagt der erste private Wettspielanbieter dagegen in Brüssel – Betfair aus Großbritannien. "Die Regelungen zur Besteuerung der Anbieter gehen völlig am Markt vorbei", kritisiert Betfair-Vorstand... weiterlesen

Die unterschiedlichen Regelungen in Deutschland, dass Glücksspiele in manchen Bundesländern gefährlich sind und in anderen nicht, sind unglaubwürdig und erneut inkohärent.

Wer soll das verstehen: Die Bundesländer rufen zum Kampf gegen die Spielsucht auf und sichern sich daher ein lukratives Monopol zur Erhöhung der Staatseinnahmen. Gleichzeitig betreiben die staatlichen Wettanbieter zur Umsatzsteigerung Werbung. Zugleich ist vorgesehen, dass Lotto über das Internet wieder erlaubt wird, dass es zur Umsatzsteigerung einen 90-Millionen-Euro-Lotto-Jackpot geben wird, und dass die staatlichen Spielbanken Spiele im Internet anbieten dürfen.

Das bewerben von planmäßigen Jackpot wurde bereits mehrfach gerichtlich verboten. Wettbewerbszentrale: ”Staat kann nicht einerseits Lotteriemonopol zum Schutz vor Spielsucht begründen, dann aber selbst ausdrücklich zur Teilnahme an Lotterie auffordern” OLG München v. 22.04.08 - Az.: 29 W 1211/08; LG Berlin Urteil v. 11.02.09, Az. 97 O 116/08
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. Verbraucherschutz) „kohärent und systematisch“ zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Ein Mitgliedstaat kann somit nicht vorgeben, dass er sich gezwungen sehe, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten einzuschränken, wenn er sie gleichzeitig dazu ermuntert, an staatlichen Glücksspielen teilzunehmen.

Systematik und Kohärenz bei der Spielsuchtbekämpfung hatte der EuGH seit jeher gefordert.
Es bleibt die Frage, wieviel der Staat hierzu konkret gegen die Spielsucht unternimmt und ob staatliche Wettanbieter sich bei der Werbung tatsächlich zurückhalten. Hardliner aus den anderen Ländern, speziell aus den staatlichen Lottogesellschaften, verteidigen das alte Recht und führen dabei den Schutz vor Spielsucht an. Vor allem aber machen sie sich Sorgen um den Verlust ihrer Pfründe. Einige wollen sogar Netzsperren für die neuen Wettangebote im Internet einsetzen.

Der WestLotto Geschäftsführer Theo Goßner forderte offen „Strafmaßnahmen“ der verbleibenden Bundesländer gegen Schleswig-Holstein und ließ sich in einer Pressemitteilung mit den Worten zitieren: „Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder das nicht gefallen lassen und angemessen darauf reagieren.“ Durch die Entscheidung des Landtags in Schleswig - Holstein, im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern, ein eigenes Glücksspielgesetz zu verabschieden, entsteht zum ersten Mal in Deutschland ein Flickenteppich in der Regulierung von Glücksspiel. Dies wird auch zu einer Untergrabung der föderalistischen Ordnung in Deutschland führen.

Verfassungsbedenken gegen Schleswig-Holsteins Glücksspielgesetz
Wissenschaftlicher Dienst bezweifelt Rechtmäßigkeit der Abgabe - CDU und FDP geben sich gelassen

Kiel (dapd). Das umstrittene Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins verstößt möglicherweise gegen die Verfassung.

Demnach erscheint es "äußerst zweifelhaft, ob die Einordnung der Glücksspielabgabe als nichtsteuerliche, lenkende Sonderabgabe im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung Bestand haben würde". Vielmehr erfülle die Abgabe ihrem materiellen Gehalt nach alle Begriffsmerkmale einer Steuer. weiterlesen

update: Bundesrat will alle Sportwetten steuerpflichtig machen

Schleswig-Holstein plant nicht nur als erstes Bundesland Glücksspielgenehmigungen an private Veranstalter zu vergeben, sondern möchte gleichzeitig auf im Internet angebotene Glücksspiele eine Steuer erheben, ohne dass es darauf ankommen soll, ob der Veranstalter in Schleswig-Holstein niedergelassen ist oder die Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein kommen (vgl. § 35 Abs. 2 GlücksspielG SH).
Die Bundesregierung spricht den Ländern jede Kompetenz für geplante landesrechtliche Steuerregelungen ab:
“Die Bundesregierung hält die bundesgesetzliche Regelung der Steuern für Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten zur Vermeidung einer Rechtszersplitterung im Bundesgebiet für erforderlich und begrüßt den Vorschlag des Bundesrates, diese Steuern weiterhin abschließend durch Bundesgesetz zu regeln.“ weiterlesen

Glückspielstaatsvertrag - Hans-Jörn Arp und Katharina Loedige: Alle Argumente aus dem Gutachten der Grünen waren Bestandteil der Entscheidungsfindung

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion, Katharina Loedige, und der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, haben angesichts des heute (2.Dezember 2011) von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes darauf hingewiesen, dass alle dort angeführten Argumente Bestandteil der Entscheidungsfindung waren:

"Seit 2007 arbeitet die CDU-Fraktion an diesem Thema. Die Frage der Regelung der Abgabe war von Beginn an eine ganz entscheidende. Wir haben alle Argumente sorgfältig geprüft und abgewogen und sind sicher, dass unser Gesetz trägt", erklärte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp.

Die abgabenrechtliche Bewertung war in den umfangreichen rechtlichen Vorprüfungen und auch während der Anhörung von namhaften Steuerrechtlernam 4. Mai 2011 immer wieder ein Hauptthema. Insofern sei es nicht neu, dass es auch eine andere Rechtsauffassung gebe.

"Es handelt sich immerhin um eine derart schwierige Rechtsproblematik, dass auch der Wissenschaftliche Dienst lediglich zu dem Ergebnis
kommt, dass 'Zweifel' daran bestehen, ob es sich um eine Sonderabgabe ohne Finanzierungszweck handelt und ob diese im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung Bestand haben würde. Wir sehen etwaigen Überprüfungen durch die Verfassungsgerichte entspannt entgegen", so die FDP-Abgeordnete Katharina Loedige.

Beide betonten, dass eine bundeseinheitliche Glücksspielsteuer der bessere Weg wäre. "Dieser Weg ist jedoch verbaut, solange die anderen 15 Bundesländer einen zweifelsfrei europarechtswidrigen Weg beschreiten", so Arp und Loedige abschließend.

Pressesprecher
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update: 05.02.2012