Donnerstag, 15. Dezember 2011

Uneinigkeit bei Glücksspielstaatsvertrag?

1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download

Beratungen gehen fort, 2. Verlängerung
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Seehofer erwartet Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages
15.12.2011, 10:35 Uhr weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag - Sport hofft auf Millionen
Der deutsche Sport hofft auf eine Finanzspritze in Millionenhöhe, Sportwetten-Anbieter bleiben skeptisch. weiterlesen

Michael Vesper zu Sportwett-Abgaben
"Wir erhalten ein Drittel der Gelder" weiterlesen

Auf den Norden setzen
Wenn es um Sportwetten geht, hält es die Politik wie mit dem Rauchen. Einerseits will sie Rauchen und die daraus entstehenden Gesundheitskosten bekämpfen. Anderseits aber Geld mit der Tabaksteuer verdienen. Und einerseits will sie auch die Spielsucht bekämpfen. Andererseits aber am Glücksspiel mitverdienen. So ist auch der neue Staatsvertrag zum Glücksspiel zu verstehen.... Wenn Schleswig-Holstein bei seinem Gesetz bliebt, könnte es einen kleinen Boom im Norden geben, weil private Wettanbieter nur dort eine Lizenz beantragen und nur dort ihre Abgaben leisten. Und noch ein Wort zu Wettskandalen: Die wird es auch weiterhin geben, ganz gleich welche Gesetze in Deutschland gelten. Denn den größten Anbietern, denen aus Asien, ist ziemlich egal, was deutsche Ministerpräsidenten tun. weiterlesen

Neue Glücksspiel-Regelung
Länderchefs erlauben private Sportwetten
Raus aus der Illegalität: Private Unternehmen dürfen künftig in Deutschland Sportwetten anbieten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten in einem neuen Staatsvertrag geeinigt. weiterlesen

Kieler Koalition bleibt beim Glücksspiel-Sonderweg
Berlin/Kiel - Die Initiatoren des Kieler Alleingangs bei der Liberalisierung des Glücksspielmarktes halten den Staatsvertrag der anderen 15 Bundesländer weiter nicht für vereinbar mit EU-Recht. weiterlesen

Ministerpräsidentenkonferenz: Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag nur unter Vorbehalt
Länderchefs wollen Antwort aus Brüssel abwarten – Novellierung des deutschen Glücksspielrechts erneut gescheitert

Lottoverband appelliert, sich an dem Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins zu orientieren

Hamburg 15.12.2011 – Auf der Ministerpräsidentenkonferenz haben heute in Berlin 15 der 16 Länderchefs einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Ministerpräsidenten vereinbarten jedoch, dass ihre Unterschriften nur dann gültig werden, wenn die EU-Kommission keine europarechtlichen Bedenken anmeldet. Dies ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsverträge in Deutschland. Aus Brüssel war inzwischen zu erfahren, dass in diesem Jahr mit einer solchen Antwort nicht mehr zu rechnen sei. Experten erwarten, dass die Europäische Kommission weitere Nachbesserungen verlangen wird.

Die Kommission hat die Länder bereits in ihrer ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 auf die zahlreichen Mängel des nun beschlossenen Staatsvertrags hingewiesen. Die Länder haben dies aber nicht etwa zum Anlass genommen, die beanstandeten Regelungen zu überarbeiten, sondern versucht, die Kommission mit einem nichtssagenden Antwortschreiben abzuspeisen. Es ist daher absehbar, dass die EU-Kommission den Änderungsstaatsvertrag in seiner jetzigen Form nicht akzeptieren wird. Die Länder haben damit erneut eine Chance vertan, das seit langem umstrittene deutsche Glücksspielrecht endlich rechtssicher und europarechtskonform zu regeln.

Sorgen bereitet den 15 Länderchefs inzwischen jedoch nicht nur die zu erwartende Kritik aus Europa. Denn der Änderungsvertrag ist ohne entsprechende Änderungen von Rennwettlotteriegesetz und Spielverordnung rechtlich Makulatur. Und ob der Bund eben diese Änderungen vornehmen wird, ist zurzeit mehr als fraglich. So hat der namhafte Staatsrechtslehrer Prof. Christoph Degenhart jüngst schwere handwerkliche Mängel des neuen Vertrags aufgezeigt: Das vorgesehene interne Entscheidungsgremium der Länder (Glücksspielkollegium) sei demokratisch nicht legitimiert und werde nicht parlamentarisch kontrolliert. Dies sei verfassungswidrig. Auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Hans-Jürgen Papier, der sich Anfang dieser Woche gegenüber den Medien kritisch zur Reform des deutschen Glücksspielstaatsvertrags geäußert hatte, attestiert dem Glücksspielstaatsvertrag die Verfassungswidrigkeit. Schwerpunkt der Kritik ist die unzureichende Öffnung des Glücksspielmarktes und der nach wie vor inkohärente und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Spiele liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel, Lotto, weiterhin erheblich beschränkt wird. Darüber hinaus ist der neue Vertrag kartellrechtlich nicht haltbar.

"Dieser Änderungsvertrag ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Die 15 Bundesländer müssen ihre Position überdenken und sollten auf den schleswig-holsteinischen Weg einschwenken", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Einzig Schleswig-Holstein bietet künftig mit seinem neuen Glücksspielgesetz, das am 1.1.2012 in Kraft treten wird, Rechtssicherheit. Viele Unternehmen haben bereits angekündigt, dort Lizenzen zu beantragen und ihren Firmensitz dorthin zu verlegen. "Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein eignet sich als Vorbild für eine bundesweite Regelung, die einen weiteren großen Schaden verhindert."

Die Bilanz des aktuellen Staatsvertrags ist dramatisch: 14 Mrd. Euro Umsatzausfall sowie ein Minus von rund 8 Mrd. Euro Steuern und Zweckerträgen. Fast ein Drittel der Lottoeinnahmen sind damit weggebrochen. Grund hierfür ist die Scheinargumentation, Lotto mache süchtig, mit der die Länder ihr lukratives Lotterieveranstaltungsmonopol sichern wollen. Diese empirisch haltlose Suchtbegründung hatte in den vergangenen vier Jahren bittere Nebenwirkungen: Werbe-, Internet- und Vertriebsverbote sind die Ursache der Milliardenschäden bei Lotto.

Der Änderungsvertrag setzt diesen vor Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof bereits mehrfach gescheiterten Irrweg fort und wird die Milliardentalfahrt weiter beschleunigen – zu Lasten der Länder, des Sports, der Kultur und des Gemeinwohls. Mit dem heute – vorbehaltlich – unterzeichneten Änderungsvertrag besiegeln die Länder das baldige Ende des Lottomonopols. Quelle: Deutscher Lottoverband

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Endlich ein geordnetes Verfahren!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben das heute (15. Dezember 2011) erzielte Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag begrüßt:

"Erst nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission wird der Vertrag allen Landesparlamenten zugeleitet. Das bedeutet: nur, wenn der Vertrag europarechtskonform ist, kann er in Kraft treten. Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird".

Beide betonten, dass der Weg der vorherigen Notifizierung eines Glücksspielstaatsvertrages durch die EU-Kommission von Schleswig-Holstein seit langem gefordert wurde: "Deshalb haben wir unseren Entwurf vor 18 Monaten öffentlich vorgestellt, und danach das Notifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen", so Kubicki.

Es sei dem Beharrungsvermögen von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen zu verdanken, dass sich nun auch die anderen 15 Ministerpräsidenten in allerletzter Minute endlich auf ein geordnetes Verfahren verständigt hätten: "Peter Harry Carstensen hat dem enormen öffentlichen Druck stand gehalten. Er hat intern und auch öffentlich die überzeugenderen Argumente vorgetragen und so dafür gesorgt, dass sich am Ende doch noch ein rechtlich sauberes Verfahren durchgesetzt hat", so Arp.

Beide Abgeordneten betonten, mit dem Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz stehe nach wie vor ein Weg zur Verfügung, der das Notifizierungsverfahren bereits durchlaufen habe.

"Wir sind nach wie vor bereit für einen gemeinsamen EU-rechtskonformen Weg. Unsere Argumente sind bekannt. Wir haben von Beginn an unsere Karten auf den Tisch gelegt. Es ist gut, dass die anderen Bundesländer nun endlich auch dazu bereit sind. Besser allerdings wäre es gewesen, wenn sie diesen Schritt früher gemacht hätten", so Arp und Kubicki abschließend.
Quelle: CDU Fraktion und FDP Landtagsfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag

Kieler Koalition bleibt beim Glücksspiel-Sonderweg
Nach dem neuen Papier-Gutachten sind wir deshalb fester denn je überzeugt, dass dieser Staatsvertrag nie Wirklichkeit wird», erklärten FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki und CDU-Fraktionsvize Hans-Jörn Arp in Kiel. weiterlesen

Weitere Veröffentlichungen:

"Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten!"
Demonstration vor Landesvertretung Schleswig-Holstein

Berlin. Unter dem Motto: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten" versammelten sich am Donnerstagvormittag rund hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spielstätten aus dem Bundesgebiet sowie Vertreter der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft zu einer Demonstration vor der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin, wo die Ministerpräsidenten der Länder tagen. Die Regierungschefs beraten dort am Donnerstag erneut den Entwurf eines geänderten Glücksspielstaatsvertrages.

"Mit unserer Demonstration wollen wir deutlich machen, dass die im Glücksspielstaatsvertrag geplanten Änderungen für das gewerbliche Unterhaltungsspiel weitreichende negative Konsequenzen für die Menschen, die in dieser Branche arbeiten, haben", so der Präsident des Bundesverband Automatenunternehmer e. V., Andy Meindl. "In den über 5.000 Betrieben der Deutschen Automatenwirtschaft arbeiten mehr als 70.000 Menschen, die bislang einen sicheren Job hatten!", sagte Meindl gegenüber den anwesenden Journalisten. "Plötzlich stehen diese Arbeitsplätze auf dem Spiel", fügte Thomas Breitkopf, Vorsitzender der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V., hinzu. Es könne nicht angehen, dass Unternehmer, die langfristig investiert hätten und gute Steuerzahler seien, jetzt vor dem Aus stehen, obwohl sie nur auf Basis von behördlichen Genehmigungen gehandelt hätten, so Breitkopf weiter.

In den vergangenen Wochen haben Spielstättenbetreiber fast 180.000 Unterschriften bei ihren Spielgästen gesammelt, die sich zum einen mit den Betrieben solidarisieren und das gewerbliche Spiel in seiner jetzigen Form unterstützen. Zum anderen wollen diese Spielgäste auch für sich keine Änderungen hinnehmen. Die Spielgäste wehren sich gegen die "Bevormundung durch den Staat". 180.000 Spielgäste der Spielstätten im Bundesgebiet haben sich daher an der Aktion: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten!" beteiligt.

"Diese Unterschriften wollten wir heute an einen Vertreter der Landesregierung Schleswig-Holstein übergeben, auch um klar zu machen, dass nicht nur wir als Unternehmer und die Arbeitnehmer nicht mit den geplanten Änderungen einverstanden sind, sondern wir auch viele viele Spielgäste hinter uns haben, die das genau so sehen", betonte Breitkopf im Interview.

Mit großen Transparenten mit der Aufschrift "Wir fordern Respekt", Plakaten und T-Shirts mit dem Aufdruck: "Wir lassen uns das Spielen nicht verbieten", machten die Teilnehmer der angemeldeten Demonstration ihrem Unmut Luft und stießen auf das Interesse der vielen anwesenden Medienvertreter und Funk- sowie Fernsehteams. Das Berliner Traditionsunternehmen Bally Wulff Games & Entertainment GmbH war mit einem eigenen Transparent gegen eine weitere Verschärfung der Auflagen für Spielstätten gekommen.

Symbolisch schoben BA-Präsident Meindl und der 1. Vorsitzende der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland, Breitkopf, den riesigen Rollwagen, auf dem die Unterschriften in Ordnern gelagert waren, vor den Eingang der Landesvertretung Schleswig-Holstein, nachdem zuvor der Pressesprecher der Landesvertretung hatte mitteilen lassen, dass man nicht bereit sei, die Unterschriften am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Empfang zu nehmen. "Dies ist eine Unglaublichkeit, die ich aufs Schärfste verurteile. "Es zeigt die momentane Kaltschnäuzigkeit die in der Politik herrscht!", kommentierte Meindl.

Insgesamt zeigte er sich zufrieden mit der Aktion: "Wir wollten Öffentlichkeit, wir wollten aufmerksam machen auf unsere Aktion und wir wollten unseren Mitarbeitern und allen, die von der Aktion erfahren, deutlich machen, dass wir nicht tatenlos zusehen werden, dass unser Gewerbe, das wir seit mehr als 50 Jahren legal betreiben, weiter in den Schmutz gezogen und zerstört wird. Was wir wollen und fordern ist Respekt für unsere Arbeit, für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für unsere Gäste – und ich denke, dass ist uns gelungen!"
Kontakt: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 24087760 Berlin, 15. Dezember 2011
Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


Gauselmann fürchtet um tausende Jobs
Glücksspiel-Branche: Klagewelle gegen Staatsvertrag droht
Espelkamp. Die Unterschriften unter dem Glücksspiel-Staatsvertrag sind kaum getrocknet, da läuft Europas größter Hersteller von Geldspiel-Automaten schon Sturm. Das Schriftstück, das 15 von 16 Ministerpräsidenten gestern unterzeichnet haben, gefährde die gesamte Branche, sagt Paul Gauselmann. Notfalls werde er vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. weiterlesen

Neuer Glücksspielstaatsvertrag: Verbände und Wettanbieter üben Kritik
Kurz vor dem Jahresende haben es die Ministerpräsidenten dann doch noch geschafft - und viele unglücklich gemacht: der neue Glücksspielstaatsvertrag ist unterschrieben. 15 der 16 Bundesländer einigten sich auf das bereits im Herbst grob vorgestellte Regelwerk, das vor Inkrafttreten jedoch erst von der EU-Kommission abgesegnet werden soll. Nicht dabei ist Schleswig-Holstein. Das nördliche Bundesland bleibt bei seiner deutlich liberaleren Lösung, die definitiv zum 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. weiterlesen

Glücksspielstaatsvertrag: Klagen vorprogrammiert
15 Länder stellen sich gegen Recht und Gesetz

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, den 15 Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin unterzeichnet haben, wird keine einheitliche und verfassungskonforme Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland zu erreichen sein.

....Die 15 Länderchefs haben ihren Vertragsentwurf signiert, ohne das finale Votum der Europäischen Kommission abzuwarten. Diese hatte deren Entwurf zuletzt in einer detaillierten Stellungnahme für nicht mit dem Europarecht vereinbar erklärt. Fraglich ist nun, ob die Landtage, die in den nächsten Monaten über den Vertrag abstimmen sollen, das Risiko eingehen werden, einen klar rechtswidrigen Vertrag zu ratifizieren. Denn die Vorgaben des EuGH und der EU-Kommission wurden klar missachtet. Klagen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wären vorprogrammiert. Quelle

Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben – Fiasko perfekt

- Schleswig-Holstein bleibt mit eigenem Gesetz realitätsnah
- Weiteres Rechtschaos in Deutschland ab 2012

Berlin, 15. Dezember 2011. Heute haben 15 Ministerpräsidenten den Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein bleibt bei seinem eigenen praxisgerechten Gesetz, das im September auf den Weg gebracht wurde. "Nun ist die Rechtsunsicherheit in Deutschland in puncto Glücksspiel auch für die nächsten Jahre festgeschrieben", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd. "Es ist gut, dass Schleswig-Holstein stark geblieben ist und bedauernswert, dass die anderen Länder an ihrem Entwurf festhalten, dem es Wettanbietern sehr schwer macht, in Deutschland tätig zu sein."

Die 15+1-Lösung vereint aus Sicht des Sportwettenanbieters digibet ein finanziell unrentables mit einem rechtsunsicheren Modell. "Die Limitierung in den 15 Bundesländern auf willkürliche 20 Konzessionen, die zu hohen Steuerabgaben von fünf Prozent auf den Einsatz und des festgesetzten Höchstbetrages von 1.000 Euro pro Spieler und Monat sind vor allem für Onlineangebote schon fragwürdig genug. Durch die 15+1-Lösung wird darüber hinaus aber die ohnehin schon existierende Rechtsunsicherheit weiter fortgeschrieben", so Boyks weiter. "Eine Splittung innerhalb Deutschlands ist nach unserer Einschätzung nicht EU-konform, da sie in sich nicht stimmig und somit nicht konsistent ist. Mit Klagen von privaten und auch staatlichen Anbietern kann daher gerechnet werden." Mit der jetzigen Umsetzung gelten in Schleswig-Holstein andere Regeln als in den übrigen Bundesländern. So könnten durch die unlimitierte Konzessionszahl in Schleswig-Holstein dort zugelassene Anbieter Werbung schalten, was im Rest von Deutschland nicht ginge. Die Ausstrahlung von Werbung in TV-Programmen, Printmedien, Hörfunksendungen oder im Internet ist aber nicht auf Schleswig-Holstein reduzierbar.

"Wir hoffen, dass sich die rechtliche Entwicklung in Deutschland hin zu der Gesetzgebung wie in Schleswig-Holstein entwickelt. Bei der Gestaltung wurde an eine sinnvolle und praxisnahe Umsetzung im Glücksspielbereich gedacht", so Boyks. Quelle: Markengold PR GmbH

Lotto informiert: Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder für den neuen Glücksspielstaatsvertrag

Staatsvertrag lässt den Vertriebsweg Internet wieder zu und stärkt damit die gemeinwohlorientierten Lotterie

Oddset stellt sich zuversichtlich dem Wettbewerb

Deutscher Lotto- und Totoblock ist zuversichtlich, dass Schleswig-Holstein nach einem positiven Signal aus Brüssel noch einlenkt

München, 15. Dezember 2011 - Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass die Ministerpräsidenten der Länder heute in Berlin den neuen Glücksspielstaatsvertrag mit einer verbesserten Regelung für die Lotterien unterzeichnet haben. Oddset wird sich zuversichtlich dem Wettbewerb bei Sportwetten stellen, zu dem sich 15 Länderchefs mit dem neuen Sportwetten-Konzessionsmodell entschlossen haben.

"Wir sind froh darüber, dass die Ministerpräsidenten nun den neuen Glücksspielstaatsvertrag unterschrieben haben. Nach der endgültigen Ratifizierung des Vertrags durch die Länderparlamente können wir unseren ordnungspolitischen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glücksspiel anzubieten, das konsequent am Spielerschutz ausgerichtet ist, besser erfüllen", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung in Bayern und Federführer des DLTB. "Wichtig hierfür ist insbesondere, dass wir unser moderates Produktangebot künftig wieder im Internet anbieten werden können. Zusätzlich zu unserem bewährten Annahmestellennetz ist dies ein relevanter Vertriebsweg, der nicht den illegalen Anbietern überlassen werden darf", so Horak.

Der DLTB bedauert, dass Schleswig-Holstein den Schritt in Richtung eines für alle 16 Länder gültigen Staatsvertrags noch nicht mitgegangen ist. "Wir hoffen, dass sich Schleswig-Holstein möglichst bald dem gemeinsamen Weg aller Länder anschließen wird", so Horak.

Die staatlichen Lotteriegesellschaften begrüßen es, dass die Länder im Bereich der Sportwetten eine Gleichbehandlung bei den Steuern und Abgaben sicherstellen wollen. Bei gleichen abgabenrechtlichen Rahmenbedingungen wird Oddset ein erweitertes Sportwettenangebot mit attraktiveren Quoten präsentieren können.

Durch das Festhalten am bewährten gemeinwohlorientierten Staatsvertragsmodell bei den Lotterien ist die Grundlage für die Förderung des Gemeinwohls durch die staatlichen Lotteriegesellschaften der Länder in den Bereichen Breitensport, Wohlfahrt und Soziales, Kunst und Kultur sowie Umwelt- und Denkmalschutz weiter sichergestellt. Jedes Jahr können diesen Bereichen 2,5 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

Lotto informiert: Neuer Staatsvertrag ist eine Chance für Lotto
Lotto Rheinland-Pfalz begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidenten

Koblenz. Als eine "große Chance für die Lottogesellschaften" hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Unterzeichnung des Glücksspielstaatsvertrages durch 15 der 16 Ministerpräsidenten bezeichnet.

Der neue Staatsvertrag regelt für die kommenden Jahre das Glücksspiel in Deutschland. Wie bisher werden Lotto, die GlücksSpirale und die weiteren traditionellen Produkte von Lotto unter ein Monopol gestellt. Dieses wird weiter in erster Linie dem Spielerschutz und dem Jugendschutz zu dienen haben.

Völlig neu ist die Liberalisierung des Marktes der Sportwetten. Hier wollen die Länder im Laufe des Jahres 2012 zwanzig Konzessionen an staatliche und private Wettanbieter vergeben. Diese Anbieter sollen fünf Prozent des Umsatzes als Steuer an die Länder abführen. "Damit ist in diesem Bereich endlich der unselige Zustand beendet, dass die staatlichen Anbieter wie Lotto Rheinland-Pfalz mit ihrer Sportwette ODDSET im Schnitt 32 % vom Umsatz als Steuer und Abgabe an die Länder abführen, während die Privaten bisher illegal den Markt bevölkerten, ohne auch nur einen Cent dafür zu zahlen und sich an die Werbevorschriften zu halten", sagte Schössler. Sportwetten werden künftig also unter gleichen Bedingungen stattfinden. Schössler: "Das ist eine große Chance für Lotto."

Ganz wichtig sei auch, so Schössler, "dass der neue Staatsvertrag den Lottogesellschaften wieder den Zugang zum Internet ermöglichen wird". Vermutlich ab dem 1. Juli 2012 dürfen also Lotto und die anderen Produkte neben den Annahmestellen wieder im Internet angeboten werden.

"Der neue Staatsvertrag festigt viele bereits jetzt bestehende Beschränkungen, aber er ist auch eine Chance für Lotto in Deutschland", so der Lotto-Geschäftsführer abschließend.
Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Dabei entschied das BVerwG noch am 1.6.2011: "Das Internet-Verbot trage dazu bei, Jugendliche und Personen, die eine ausgeprägte Neigung zum Glücksspiel besitzen, vor der mit problematischem Spielverhalten verbundenen Suchtgefahr und deren möglichen finanziellen Folgen zu schützen."
Das Verbot gelte nicht nur für staatliche oder staatlich dominierte (Monopol)-Anbieter von Sportwetten, sondern für alle Veranstalter und Vermittler der vom Glücksspielstaatsvertrag erfassten öffentlichen Glücksspiele.

Unsauberer Politik-Poker
Eine Politik, die mit dem Argument der Suchtprävention privaten Anbietern den Zugang verweigert und gleichzeitig für staatliche Glücksspiele wirbt, riskiert ihre Glaubwürdigkeit. weiterlesen

Den Ländern geht es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz. Sie versuchen nicht nur eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten, sondern vielmehr das Glücksspiel-Monopol weiter auszuweiten. weiterlesen

So möchte der Staat auch mit dem Eurojackpot die Spielsucht bekämpfen und gleichzeitig am Glücksspiel mitverdienen. Die Lottogesellschaften erwarten dadurch einen zusätzlichen Umsatz von 590 Millionen € jährlich. Diese Zielsetzung, stürzte das Monopol (vgl. EuGH 08.09.11), indem damit gegen die Ziele des GlüStV und gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstoßen wurde und weiterhin verstoßen wird. Eine Scheinliberalisierung, wie von den 15 Bundesländern vorgesehen, wird ganz sicher nicht ausreichen den 90-Millionen-Eurojackpot zu legitimieren.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster berief sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass es nicht einerseits eine "Monopolregelung" geben kann, "die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird" und anderseits die "Behörden (…) die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen". weiterlesen

Der EuGH führt im Urteil C-347/09 Dickinger/Ömer u.a. wie folgt aus:
67 Da das Ziel, die Verbraucher vor der Spielsucht zu schützen, grundsätzlich schwer mit einer Politik der Expansion von Glücksspielen, die insbesondere durch die Schaffung neuer Spiele und die Werbung für sie gekennzeichnet ist, vereinbar ist, kann eine solche Politik nur dann als kohärent angesehen werden, wenn die rechtswidrigen Tätigkeiten einen erheblichen Umfang haben und die erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Spiellust der Verbraucher in rechtmäßige Bahnen zu lenken (Urteil Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International, Randnr. 30).

62 Ein Mitgliedstaat kann sich daher nicht auf Gründe der öffentlichen Ordnung berufen, die sich auf die Notwendigkeit einer Verminderung der Gelegenheiten zum Spiel beziehen, wenn die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Glücksspielen teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a., Randnr. 69).

Glücksspiel: Staat lockert sein Monopol
Die Öffnung des milliardenschweren Glücksspielmarktes für weitere Anbieter in Deutschland rückt näher. weiterlesen

SPD-Spitzenkandidat Albig verteidigt Vorgehen bei Glücksspielfirmen
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Stadt mit dem Sportwetten-Anbieter betfair über einen Sponsorenvertrag für eine Segelveranstaltung verhandelt und Albig in einem Brief um eine Ansiedlung des Lotto-Anbieters Faber in der Stadt warb.
Die Fraktionen von CDU und FDP hatten Albig am Sonntag Scheinheiligkeit vorgeworfen. weiterlesen

Nord-SPD zwischen Glücksspiel- Moral und Steuer-Moneten: Wer sind denn nun die Geisterfahrer?
Veröffentlicht am 20.12.2011 10:04 Uhr

SPD-Spitzenkandidat Albig steckt in der Zwickmühle

Ein Artikel von Andreas Schultheis

Kiel, Dezember 2011 - So ist das, wenn man sich auf dünnem Eis bewegt: Man überschätzt die Tragfähigkeit des ohnehin glatten Eises, bricht schnell einmal ein und kämpft dann bei Eiseskälte verzweifelt um Halt. Den sucht die SPD in Schleswig-Holstein derzeit vergebens, auch weil sich sogar bei den Genossen manchmal jeder selbst der Nächste ist.

Seit Jahren bekämpft die Partei mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Ralf Stegner im Landtag vehement die von der schwarz-gelben Landesregierung mittlerweile verabschiedete Modernisierung des Glücksspielgesetzes mit einer kontrollierten Marktöffnung und der Erlaubnis von Online-Wetten und Online-Poker. Anders als für den neuen Glücksspielstaatsvertrag der übrigen 15 Bundesländer (E-15) liegt für das Kieler Modell längst die Notifizierung der Europäischen Kommission vor. Und Unternehmen der Branche sind auf Basis des neuen Gesetzes, das zum 1. März 2012 in Kraft tritt, dabei, im Land zwischen den Meeren Niederlassungen zu gründen - und lassen damit ihren Ankündigungen vom Frühjahr, genau dies nach der Verabschiedung des Glücksspielgesetzes durch den Kieler Landtag zu tun, Taten folgen. Dabei profitieren auch die heimischen Sportvereine von der neuen Gesetzgebung: bwin beispielsweise ist ab 2012 offizieller Teampartner des THW Kiel, das Stadion des traditionsreichen VfB Lübeck trägt künftig den Namen "PokerStars.de Stadion an der Lohmühle". Und genau hier brach das Eis für die SPD: Wolfgang Baasch, Landtagsabgeordneter der Sozialdemokraten und zugleich Aufsichtsrat des Lübecker Viertligisten, spricht zwar selbst von zwei Herzen, die in seiner Brust schlagen, gleichwohl muss er sich den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen. Baasch habe, so FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki am Rande der Landtagsdebatte zu den Gefahren der Geldwäsche durch ein neues Glücksspielgesetz, ihn aktiv um Unterstützung gebeten, als es darum ging, einen Sponsor aus dem Bereich der Wettanbieter für den klammen Nordclub zu finden. Gleichzeitig wehre er sich als SPD-Abgeordneter nachdrücklich gegen die Öffnung des Marktes, die solche Sponsorverträge erst ermögliche. Im Gespräch mit dem Norddeutschen Rundfunk (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/s-h_magazin/media/shmag13253.html) spricht Kubicki von "Verlogenheit".

Und nicht nur Baasch hat sich verirrt zwischen Markt und Moral, zwischen einträglichen Geschäften für Sportvereine und kommunalen Steuereinnahmen einerseits und dem moralisch bedrohlichen Gefahrenszenario, das die SPD gerne beschreibt. Auch der Kieler Oberbürgermeister und SPD-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Torsten Albig, legt den Genossen unerwünschte Geschenke unter den Weihnachtsbaum: Er buhlt offensichtlich um die Gunst der Branche und um die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Glücksspielsektor - was als Oberbürgermeister der Landeshauptstadt zu seinen Pflichten zählt. Gleichwohl wäre er gut beraten, dabei auch die Linie der Partei, für die er im Mai die Staatskanzlei erobern will, einzuhalten. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes (http://www.abendblatt.de) will Albig nämlich abweichend vom SPD-Kurs nun "einen Anbieter von Sportwetten und Glücksspiel im Internet als Sponsor gewinnen. Nach Angaben eines Sprechers der Stadt Kiel hat Albig zudem einem privaten Lottounternehmen Unterstützung bei einer Ansiedlung angeboten." Demnach verhandle man mit dem Sportwettenanbieter betfair über das Sponsoring einer Segelveranstaltung, außerdem habe Albig "in einem Brief dem Lottounternehmen Faber Hilfe bei einer Ansiedlung in Kiel angeboten."

Bedenkt man, dass die SPD bislang stets der Landesregierung die Rolle des Geisterfahrers in Sachen Glücksspiel zugedachte, wird nun klar, wer tatsächlich die falsche Spur erwischt hat. Welche SPD-Haltung in Sachen Glücksspielgesetz nun gilt bei den Sozialdemokraten, lässt sich derzeit kaum erkennen. Ist es die Totalverweigerung à la Stegner, die die Landtagsfraktion an der Förde seit Monaten propagiert? Oder ist es die Zweigleisigkeit der Herren Albig und Baasch, die das Angebot von Glücksspiel, Online-Wetten und Co. grundsätzlich verteufeln, Steuern und Sponsoringgeldern der Branche aber in freudiger Erwartung entgegen sehen. Wolfgang Kubicki und der stellvertretende CDU-Fraktionschef im Landtag, Hans-Jörn Arp, machten ihrem Ärger über diese Haltung bereits Luft: "Seit Monaten müssen wir wegen unseres europarechtskonformen Glücksspielgesetzes von SPD-Landes- und Fraktionschef Stegner übelste öffentliche Verunglimpfungen ertragen. Selbst auf Nachfrage von Journalisten hat sich SPD-Spitzenkandidat Torsten Albig von diesen Entgleisungen seines Parteivorsitzenden nicht distanziert. Und jetzt wird bekannt, dass Albig selbst private Glücksspielanbieter für Kiel gewinnen will. Scheinheiliger geht es nicht, Nord-SPD."

Nun stellt sich nicht nur die Frage, wer den Takt vorgibt im alles andere als harmonischen SPD-Ensemble an der Küste, sondern auch, was die nächsten Monate bringen. Albig müsste, sollte er als Ministerpräsident die CDU/FDP-Regierung tatsächlich ablösen, seine derzeitigen Bemühungen um die Ansiedlung von Branchengrößen nämlich ad absurdum führen. Wen er heute noch umwirbt, dem müsste er im Sommer die Tür versperren. Denn mehr als einmal hat sein Landes- und Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner für die SPD angekündigt, das Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein nach einem Regierungswechsel in Kiel rückgängig machen zu wollen und dies nach Agentur-Meldungen erneut bekräftigt. Albig steckt in der Zwickmühle: Wie erklärt er dann seinen Kielern und allen Bürgern Schleswig-Holsteins den Verlust von Steuereinnahmen, Sponsorengeldern und Arbeitsplätzen, für die er noch Monate zuvor gekämpft hat? Quelle: Andreas Schultheis || Text & Redaktion

Ringen um eine Neuordnung des Glücksspiels in Deutschland
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1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (pdf-download


update: 20.12.2011