Samstag, 24. März 2012

Europa bremst den Glücksspielstaatsvertrag: Regelungschaos vermeiden!

Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Aussetzung der Gesetzgebungsverfahren gegen das gewerbliche Automatenspiel

Die Deutsche Automatenwirtschaft fordert die Landesregierungen und die Bundesregierung auf, sofort die Verfahren zu den Landesspielhallengesetzen und zur Novellierung zur Spielverordnung auszusetzen.

Dies wäre die einzig richtige Reaktion auf die Feststellung des EU-Kommissars Michael Barnier, dass die Bedenken der EU-Kommission gegen den vorliegenden Glücksspieländerungsstaatsvertrag keineswegs ausgeräumt seien. Im Gegenteil: Entscheidende Fragen in Bezug auf die Kohärenz seien nach wie vor ungeklärt.
"Ein ausgewogenes Regelwerk, das den hohen Anforderungen an die Kohärenz entsprechen muss, kann erst geschaffen werden, wenn die Eckwerte dafür feststehen. Bei der augenblicklich völlig unübersichtlichen Gemengelage könne davon aber keine Rede sein" so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie, Paul Gauselmann. "Die Bundesländer haben ausdrücklich von der EU-Kommission keinen Freibrief bekommen, Sonderregelungen für das gewerbliche Automatenspiel ohne Rücksicht auf die Gesamtkohärenz zu schaffen", stellt Gauselmann unmissverständlich fest. Deswegen seien die Bundesländern, aber auch der Bund zu gesetzgeberischer Zurückhaltung gezwungen.

Klarheit und Kohärenz sind gerade in Bezug auf die in der parlamentarischen Beratung befindlichen Landesspielhallengesetze unabdingbar, da diese in engem Bezug zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag stehen. Darin fügt sich auch die Novellierung der Spielverordnung ein, die als weiteres Regulativ gilt und die gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Automatenspiel ist. Es droht ein inkohärentes Regelungschaos, wie es sich jetzt schon bei dem neuen ausufernden Lotto-Jackpot zeigt.
So auch Andy Meindl, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer: "Wenn nicht klar ist, was im Glücksspieländerungsstaatsvertrag und in den Landesspielhallengesetzen rechtssicher geregelt sein darf, kann eine Novellierung der Spielverordnung keinen Sinn machen. Der Automatenunternehmer zahlt dann die Zeche für unausgegorene Gesetze auf Landes- und Bundesebene – das darf nicht sein!"
Der Glücksspielstaatsvertrag ist nach Auffassung der Deutschen Automatenwirtschaft in seiner jetzigen Form gescheitert. "Der Gesetzgeber ist gut beraten, auf populistische Schnellschüsse zu verzichten und eine grundlegende Überarbeitung des Glücks- und Gewinnspielmarktes – auch angesichts der Entwicklungen im Online-Bereich - vorzunehmen", so Gauselmann und Meindl abschließend.

Quelle: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH


EU-Feedback zum Glücksspielstaatsvertrag: digibet kritisiert zweijährige Evaluierungsfrist

Momentane Regelungen zu Online-Poker und -Casino nicht nachvollziehbar

Berlin, 23. März 2012. Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes Feedback zum Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages (1. GlüÄndStV), dem alle Bundesländer außer Schleswig-Holstein am 15.12.2011 zugestimmt hatten, gegeben. Sie äußert unter anderem Kritik an den Regelungen zu Online-Casinospielen und -Poker als nicht EU-konform, denn diese sind mit dem neuen Vertrag in den 15 Bundesländern weiterhin verboten. "Wir begrüßen die Anmerkung der EU-Kommission zu diesem Aspekt ausdrücklich", so Günter Boyks, Direktor der digibet UK Ltd.. "Für die Argumentation der Ministerpräsidenten, dass diese Spiele süchtig machen und der Gefahr der Geldwäsche unterliegen, fehlen auch der EU-Kommission die notwendigen Beweise."

"Jedoch verstehen wir nicht, warum die EU-Kommission den Ländern nun zwei Jahre Zeit gibt, die genannten Bedenken zu evaluieren", so Boyks weiter. "Die Online-Angebote sind seit 2008 in Deutschland verboten. Interessanterweise erfreut sich Poker einer großen Beliebtheit und Akzeptanz in Deutschland, auch Prominente spielen es hierzulande sogar zur besten Sendezeit im Fernsehen. Die Expansion in dem Bereich konnte demnach nicht durch ein Verbot verhindert werden. Im Gegenteil: Wer spielen möchte, spielt scheinbar auf anderen, nicht durch den Staat reglementierten Wegen weiter und gerade dadurch wird dem Staat die Kontrolle entzogen, die er bei ordentlich lizensierten Anbietern haben würde, um seine Ziele besser verfolgen zu können."
Quelle: markengold PR GmbH


Bundesländer sollen den Glücksspieländerungsvertrag nun in den einzelnen Landtagen verabschieden, damit der Vertrag wie geplant zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die positive Bewertung durch die EU-Kommission

"Die Bundeskoordinierung Spielbanken und der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erwarten nach der vorliegenden Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspieländerungsvertrag nun von den 15 Regierungschefinnen und Regierungschefs, die am 15.12.2011 den Glücksspieländerungsvertrag unterschrieben haben, diesen Vertrag nun umgehend den Landtagen zur Ratifizierung zuzuleiten", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken in ver.di. Nach der Unterzeichnung des Vertrages am 15. 12.2011 und der Protokollerklärung von 15 Bundesländern soll der Glücksspieländerungsvertrag zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.

"Wir fordern den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Herrn Carstensen auf, nicht nur wegen der Wahrung der Rechtseinheit in Deutschland, dem Staatsvertrag beizutreten und den Sonderweg von Schleswig-Holstein aufzugeben", so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt weiterhin Glücksspiele im Internet ab. "Wir begrüßen daher die Auffassung der Kommission und die Rechtsprechung des EuGH, ein solches Verbot als geeignet zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Allgemeinheit anzusehen", so Stracke.
Somit ist das Verbot von Casino- und Pokerspiele im Glücksspieländerungsvertrag die logische Konsequenz und wird von ver.di ausdrücklich begrüßt.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de
Telefon:06131-6272632; Fax:06131-6272626; Mobil:0160-90512708

EU-Votum
Kein grünes Licht für Glücksspielstaatsvertrag

Nach Schleswig-Holstein hat sich auch die EU dem Glücksspielstaatsvertrag nicht angeschlossen. Wettanbieter fordern jetzt für ganz Deutschland den Kieler Weg.
Im Tauziehen um die Neuordnung des Glücksspielwesens in Deutschland hat die EU den Entwurf von 15 Ländern für einen neuen Staatsvertrag nicht abgesegnet. Es gebe Fortschritte, machte die Sprecherin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Dienstag auf Anfrage in Brüssel deutlich. So seien die 15 Länder auf Bedenken eingegangen. Es gebe aber "potenzielle verbleibende Schwächen in der geplanten Gesetzgebung".
Deutscher Lottoverband sieht sich bestätigt
Wettanbieter drohen mit Klagen vor dem EuGH
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20.03.2012
ZAK-Pressemitteilung 04/2012: Verstöße gegen werberechtliche Vorschriften: Beanstandungen bei Sat.1 und Nickelodeon, Untersagung bei „Das Vierte“
 Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Berlin über mehrere Verstöße gegen werberechtliche Vorschriften entschieden.

Sat.1 hatte am 2. Dezember 2011 in den Sendungen „Anna und die Liebe“ und „K11“ ein Werbelogo eingesetzt, das den Beginn der Werbeunterbrechung markieren soll. In dem Werbelogo waren die Übergänge zwischen Programmhinweisen, Senderlogo und Werbeankündigung so fließend, dass die optische und akkustische Unterscheidung von Werbung und redaktionellem Inhalt nicht deutlich genug erkennbar war. Auch die verwendete sendertypische Melodie diente der Absetzung der Werbung nur unzureichend, zumal diese Melodie auch als Senderjingle verwendet wird. Die ZAK sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Werbung sowie gegen das Trennungsgebot und hat die vorliegende Kombination von Programmhinweis und Werbelogo beanstandet.

Nickelodeon hatte am 2. Dezember 2011 mitten in der Kindersendung „Dora“ einen knapp sechsminütigen Werbeblock platziert. Die ZAK hat die Sendung beanstandet, denn Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping-Spots unterbrochen werden. Nickelodeon gab den Verstoß zu und erklärte, er sei auf eine irrtümliche Programmierung zurück zu führen.

„Das Vierte“ hatte am 11. November 2011 die „Show zum Tag des Glücks“ ausgestrahlt und damit gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel verstoßen. Die ZAK hat die Sendung beanstandet und eine weitere Ausstrahlung untersagt. Die „Show zum Tag des Glücks“ ist Werbung für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL). Die SKL wurde 26 Mal in der Moderation erwähnt, Logo und Lotterielos der SKL wurden mehr als 200 Mal eingeblendet. Wer als Kandidat an der „Show zum Tag des Glücks“ teilnehmen will, muss ein Los der SKL besitzen. Auch darin zeigte sich der werbliche Charakter der Sendung.