Samstag, 19. Mai 2012

Glücksspiel mit der Behörde

GEORG RENNER (Die Presse)
Das derzeitige Gesetz ist nicht aus einer klaren Vision heraus entstanden, wie man Suchtgefährdete schützen, Betrüger bekämpfen und harmloses Freizeitvergnügen erlauben könnte, sondern aus einem Kuhhandel zwischen unterschiedlichen Lobbys – und mit dem Hintergedanken, dem Staat durch Spielabgaben eine beträchtliche Einnahmenquelle zu erhalten.

Und genau so sieht dann auch die gelebte Rechtspraxis des Glücksspielgesetzes 2010 aus: Da stehen einander in dem undurchdringlichen Paragrafendschungel von Übergangsfristen, Konzessionen und „wohlerworbenen Rechten“ Behörden und Unternehmer – beide unterstützt von hochkarätigen Rechtsgutachtern – gegenüber und müssen eine belastbare Rechtslage erst über Jahre bei den Höchstgerichten erstreiten.

Ein Paradebeispiel, wie man Recht nicht schafft.  Quelle

A: Amtsmissbrauch und Dienstaufsichtsbeschwerden
Glücksspiel-Razzia zieht Anzeige nach sich  mehr

„Die Glücksspielgesetznovellen der letzten Jahre waren in höchstem Maße rechtsstaatlich problematisch.“ Das sagt nicht etwa die Opposition oder ein unmittelbar Betroffener – sondern Bernhard Raschauer, einer der renommiertesten Staatsrechtler des Landes und Professor an der Universität Wien. weiterlesen

Mit obigen Beiträgen wird die rechtliche Situation in Österreich beschrieben – obwohl die Feststellungen auch für Deutschland zutreffen. (vgl. Expertenrunde in Berlin konstatiert "glückspielrechtliches Regulierungsversagen")

Ob man nun glücksspielaffin ist oder nicht – es ist äußerst bedenklich, wie unbeirrt die Bundesländer auf den
Grundrechten der Bürger herumtrampeln.

Die Zukunft der Glücksspielmärkte in Deutschland und Europa
Konsistente Regulierung oder Monopolisierung?  weiterlesen
 

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe sagte, „ich fürchte seit Jahren, dass das, was Deutschland macht, nicht mit EU-Recht vereinbar ist“weiterlesen

Brüssel verweigert grünes Licht für deutsches Glücksspiel

EU-Kommission hegt trotz Korrekturen weiter Zweifel an Staatsvertrag. Brüssel beklagt fehlende Daten.
EU-Kommissar Barnier behält sich auch nach der Prüfung eine Klage vor dem EuGH vor   weiterlesen


Vorschaltgesetz - Niedersachsen trifft Vorsorge für ein mögliches Scheitern des Glücksspielstaatsvertrags der Länder. 

Der milliardenschwere deutsche Glücksspielmarkt - rechtlich unübersichtlich bis rechtsfrei - bewegt sich, nur wohin?
Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs haben deutliche Vorgaben für die normative Ausgestaltung der Glücksspielregelungen von Bund und Ländern gesetzt. Der bisherige Glücksspielstaatsvertrag 2008 der 16 Bundesländer ist ausgelaufen. An seine Stelle soll der Glücksspieländerungsvertrag von 15 Bundesländern mit Geltung vom 1. Juli 2012 treten, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, das ein eigenes Glücksspielgesetz am 20. Oktober 2011 erlassen hat. Das allzu liberale Automatenspiel soll in der neuen Spielverordnung des Bundes novelliert werden.

Eine rechtliche Verbindungslinie zwischen allen Glücksspielarten scheint das Gebot der Kohärenz zu schaffen - geht es demnächst um ein Glücksspieleinheitsrecht?

Zahlreiche Urteile mit völlig unterschiedlichen Aussagen zur Rechtmäßigkeit des Handelns der Glücksspielbehörden liegen vor. Die Judikatur ist nach wie vor im Fluss.
Dem BVerwG liegen etliche Revisionsverfahren vor.

Was gilt für Untersagungsverfügungen, Erlaubnisversagungen, Staatshaftungsansprüche gegen die Hoheitsträger?  Quelle