Sonntag, 3. Juni 2012

A-Glücksspiel soll im U-Ausschuss vorgezogen werden

update:


U-Ausschuss: Promi-Liste zu Glücksspiel-Causa
Die Ladungsliste für das nächste Ausschuss-Thema - Glücksspiel - liegt vor. Die Grünen ärgert, dass Westenthaler nicht dabei ist.
Der parlamentarische Korruptions-Untersuchungsausschuss hat nun auch die Zeugenliste zum Untersuchungsgegenstand Glücksspiel beschlossen. Prominenteste Auskunftsperson ist dabei Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (F/V), der den Abgeordneten am 10. Juli Rede und Antwort stehen soll. Die Grünen haben der Liste nicht zugestimmt - sie sind sauer, weil etwa BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler nicht geladen wird. ÖVP und BZÖ weisen "Vertuschungs"-Vorwürfe zurück.
Verfahren anhängig
Die Staatsanwaltschaft Salzburg bestätigte unterdessen auf Anfrage der APA, dass das Verfahren gegen Westenthaler und Leo Wallner nach wie vor anhängig ist.

Grasser muss erneut vor U-Ausschuss Grüne stimmten gegen Zeugenliste, weil u.a. Westenthaler nicht geladen wurde.
Kein Westenthaler
Es sei Prinzip der ÖVP, keine aktiven Abgeordneten zu laden, kritisierte Moser. Die nun beschlossene Liste sei "von großer Lächerlichkeit", empörte sich Pilz. Westenthaler sei eine "Schlüsselperson der Glücksspielaffäre" und stehe im Mittelpunkt der gerichtlichen Ermittlungen.

U-Ausschuss ändert Reihenfolge der untersuchten Themen
Korruption in Österreich
Die Untersuchung zur Lockerung des Glücksspielmonopols wird vorgezogen.
Im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss sind Änderungen bei der Reihenfolge der Themen geplant. weiterlesen  

Der U-Ausschuss durchleuchtet derzeit die lange Liste der Korruptionsvorwürfe angefangen bei der Telekom-Affäre, über die Buwog-Privatisierung, den Blaulichtfunk, Inseratenvergaben bis hin zum Glücksspielgesetz und dem angeblichen Kauf von Staatsbürgerschaften. Ein Überblick

Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung   weiterlesen


Hausdurchsuchung bei Polizeijuristen rechtswidrig
Der Salzburger Polizeijurist Hermann Winkler (54), gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches anhängig ist, hatte mit seiner Beschwerde gegen die angeordneten Erhebungsschritte Erfolg.
Auch die Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Durchsuchung des Büros sowie des Haupt- und Nebenwohnsitzes von Hermann Winkler habe die gesetzlichen Bestimmungen der Strafprozessordnung verletzt, die Hausdurchsuchung "scheitert schon an der Verhältnismäßigkeit", so der Richtersenat. weiterlesen
mehr:

Polizeijurist führt Privatkrieg mit der Finanz

D - kürzlich gab es mehrere Entscheidungen des BVerfG zu Hausdurchsuchungen:



Der Beschluss des LG .... verletzt die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten aus Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes, aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes und aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben. weiterlesen

A-Die Jagd auf einarmige Banditen In der Glücksspielbranche häufen sich die Razzien: Seit knapp zwei Jahren ist die "Soko Glücksspiel", eine Eingreiftruppe des Finanzministeriums, unermüdlich unterwegs. Heuer hat sie bereits unter anderem in Oberösterreich, Vorarlberg und Salzburg bei weit mehr als 200 Kontrollen hunderte Glücksspielautomaten aus dem Verkehr gezogen.
"Vergabe in Oberösterreich war eine reine Farce"
Im März haben die Bundesländer Nieder- und Oberösterreich den Versuch unternommen, das Chaos in den Griff zu bekommen: Die niederösterreichische Landesregierung vergab eine Lizenz zum Betrieb von insgesamt 1339 Automaten für 15 Jahre. Den Zuschlag erhielt die zum Novomatic-Imperium gehörende Admiral Casinos & Entertainment AG, deren Schwester Austrian Gaming Industries zu den weltweit führenden Herstellern derartiger Geräte zählt.  weiterlesen

A "Die Glücksspielgesetznovellen der letzten Jahre waren in höchstem Maße rechtsstaatlich problematisch."
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A-Verfassungsgerichtshof: Beschlagnahmung von Glücksspielautomaten durch Finanzpolizei verfassungswidrig? weiterlesen

zuletzt aktualisiert: 15.06.2012