Samstag, 11. August 2012

Pro & Contra: Glücksspielstaatsvertrag

Die Rot-Grün-Blaue Landesregierung unter Torsten Albig hat sich am 24. Juli dafür ausgesprochen, die von der Vorgängerregierung eingeführte Sonderregelung im Glücksspielgesetz abzuschaffen und dem geänderten Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der 15 anderen Bundesländer beizutreten. Der vorherige Alleingang der Carstensen-Regierung war in der Liberalisierung des Glücksspielmarktes ein Unikum, das zahlreichen Sportwettenanbietern und Online-Casinos die Ansiedlung in Schleswig-Holstein erlaubte. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Der jetzige GlüStV verstößt gegen europäisches Recht
Schon im Januar 2008 hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Im Jahr 2010 beanstandete der Europäische Gerichtshof das monopolistische Gesetz, welches die “Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit” verletze. Das Monopol, welches von staatlicher Seite immer mit der Bekämpfung resp. der Eindämmung von Spielsucht verteidigt wurde, würde diesem hehren Ziel nicht gerecht, denn sie betrieben “intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren.” Die jüngste Stellungnahme der EU-Kommission vom 20. März 2012 “druckte” das Landesblog einen Tag später im Wortlaut ab und Swen Wacker wies in seiner Kommentierung bereits darauf hin, dass auch die zur Notifizierung eingereichte – durch Schleswig-Holsteins forcierte Liberalisierung im Alleingang – und noch einmal überarbeitete Fasssung des GlüStV der 15 Länder noch kein eindeutiges “Go” bekommen habe. Die politische Hoffnung war natürlich, Schleswig-Holstein von seinem Alleingang abbringen zu können, um den GlüStV doch noch bundesweit halten zu können.
Die Argumente für den GlüStV sind scheinheilig
Wie bereits erwähnt, argumentieren Fürsprecher des Staatsvertrages meist mit der Bekämpfung von illegalem Glückspiel und der Eindämmung von Spielsucht. Sie behaupten, beides sei mit dem GlüStV in der bisherigen Form besser – oder überhaupt nur – möglich. Nach dem bestehenden GlüStV sind Lizenzen für private Sportwettenanbieter nicht vorgesehen, da die jeweiligen landeseigenen Lottogesellschaften das Monopol auf Glücksspiel halten, soweit nicht durch Casinos betrieben. Doch: Illegales Glücksspiel wird durch das Lottomonopol nicht verhindert.   Weiter zum vollständigen Artikel ...
  
Die Grünen: Zum Kabinettsbeschluss dem Glücksspielstaatsvertrag der 15 Bundesländer beizutreten .....
Im parlamentarischen Verfahren bleibt genug Zeit Bedenken beim Glücksspiel auszuräumen.

Mit uns Grünen wird es aber keine Schnellschüsse geben. Das parlamentarische Verfahren wird beispielsweise genug Gelegenheit geben, die Bedenken der Monopolkommission sowie mögliche Regresszahlungen zu berücksichtigen. Gründlichkeit und anständige parlamentarische Verfahren sind unsere Richtschnur.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

s.a.:
Kieler Koalition will den Alleingang rasch beenden.
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Glücksspielstaatsvertrag 2012 – Was ändert sich?
In regelmäßigen Abständen schauen die Ministerpräsidenten in die Landeskasse, stellen mit Entsetzen fest, dass chronische Leere gähnt und erinnern sich an das immer wiederkehrende Glück, welches ihnen der Glücksspielstaatsvertrag mit sprudelnden Einnahmen sichert.
Werbung im Radio, Fernsehen und Internet

Also, werben darf man für öffentliches Glücksspiel weder im Fernsehen noch im Radio und schon gar nicht im Internet.....Die Bundesländer dürfen für Pferderennen, Sportwetten und die heißgeliebten Lotterien sogar im Internet werben um ihre Ziele zu erreichen. Ja, Werbung kann sogar Suchthilfe sein. Der Knüller: Irgendwo läuft eine Live-Übertragung eines Sport-Events. Unmittelbar davor und während der Übertragung darf keine Werbung für irgendwelche Sportwetten eingeblendet werden.
Der Clou: Für den Wettanbieter aber an sich darf geworben werden!

Nachdem sogar eine Spielhallen-Petition im Bundestag eingereicht wurde, konnte man nicht mehr umher, Geldspielgeräte endlich unter den Mantel des Glücksspiels zu deckeln.

Aufsteller der Geräte sind jetzt endlich verpflichtet, den Glücksspielstaatsvertrag zu beachten, bevor in einer Spielhalle, Imbiss oder Gaststätte das frohe Akustik- und Leuchtspiel für wenige Cent Mindesteinsatz an die Steckdose darf.   Weiter zum vollständigen Artikel ...

Das Geschäft mit dem Glücksspiel
Das neue Landesglücksspielgesetz erntet Lob und Kritik – Internetwetten zunehmend ein Problem Sperrzeit, Einlasskontrolle, Mindestabstand. Mit schärferen Auflagen will das Land die Glücksspielsucht eindämmen und die Spielhallen-Flut stoppen. Aber das Echo auf das neue Landesglücksspielgesetz ist geteilt.
Zuständig für das neue Landesglücksspielgesetz ist eigentlich das Innenministerium. Aber der Finanzminister streicht die Steuern ein. Und im Topf ist eine Menge Geld. Kritiker des neuen Gesetzes sagen, dass das Land nur das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol schützen und die Grundlage für eine vierte Spielbank in Mannheim legen will. „Es geht eigentlich nur ums Geld“, sagt Georg Pfendt, der zwei Spielcasinos in Wasseralfingen und Oberkochen betreibt.
Kritik: Übergangsfrist kommt einer Enteignung gleich
Auch die Städte verdienen
Nicht nur das Land, sondern auch Städte und Gemeinden verdienen am Glücksspiel. Suchtbeauftragter Berthold Weiß kennt die Zahlen für den Ostalbkreis.  Weiter zum vollständigen Artikel ...

Das Europäische Parlament forderte die EU-Kommission bereits auf, Fälle von Nicht-Einhaltung des Vertrages zu untersuchen und gegebenenfalls die jeweiligen Staaten an die geltenden Regeln zu erinnern und ihre Rechtsprechung mit den EU-Richtlinien in Einklang zu bringen.  weiterlesen