Montag, 10. September 2012

Wie Geld Politik macht - Im Schattenreich der Demokratie

Exclusiv im Ersten: Die Einflüsterer (ARD 10.09.2012, 21.45 Uhr)
Wiederholungen am:
12. Sep. 2012  20:15  tagesschau24 
17. Sep. 2012  06:30  tagesschau24 
Lobbyismus - Sind Deutschlands Abgeordnete käuflich?

„Monitor“-Recherche
Ein Berater einer Glücksspiel-Firma steigt groß in ein FDP-Unternehmen ein, zahlt einen außergewöhnlich hohen Betrag. Vom späteren Immobilien-Verkauf profitiert die FDP - und schweigt sich nun zu den Details aus. Juristen hätten Zweifel, ob die stattgefundenen Transaktionen mit dem Parteienrecht vereinbar seien, teilte das Magazin am Sonntag in einer Vorabmeldung mit. Weiter zum vollständigen Artikel ...
mehr unter:
spiegel.de, zeit.de, wdr.de

Der Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) sagte, Politik dürfe nicht käuflich sein und nicht einmal einen solchen Anschein erwecken. 

FDP-Unternehmen: Verdacht auf verdeckte Parteispende 
Ein enger Berater des Glücksspiel-Automatenherstellers Gauselmann hat anscheinend insgesamt 2,5 Millionen Euro in FDP-Tochterunternehmen investiert, wobei zumindest ein Teil des Geldes letztlich an die Partei geflossen ist. Bei einem Teil der Geschäfte sehen Experten den Verdacht einer verdeckten Spende gegeben. Das berichtet das Politikmagazin MONITOR im Rahmen der Sendung "Exclusiv im Ersten: Die Einflüsterer - Wie Geld Politik macht" am Montagabend (10.09.2012, 21.45 Uhr).  ARD-Mediathek

Paul Gauselmann, Patriarch der Glückspiel-Industrie in Deutschland, ist nicht nur Träger des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse. Im vergangenen Jahr wurde er für eine Auszeichnung nominiert, auf die er keinen großen Wert legte: die Lobbykratie-Medaille. "Weil die Spielautomaten-Firma es geschafft hat, über eine Million Euro an Parteien zu überweisen, ohne ein einziges Mal in den Rechenschaftsberichten dieser Parteien aufzutauchen", wie die Berliner Organisation LobbyControl schrieb.  Weiter zum vollständigen Artikel

FDP weist Verdacht auf verdeckte Parteispende zurück

Die Liberalen reagieren nun: Sie wollen den Vorwurf prüfen lassen. Die FPD habe der zuständigen Stelle eine Stellungnahme ihrer Wirtschaftsprüfer zugeleitet, sagte FDP-Generalsekretär Patrick Döring.  Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Angebliche verdeckte Parteispende
Die FDP und das Glücksspiel - Spielverordnung entschärft
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erhob unterdessen den Vorwurf, FDP-Wirtschaftsminister Philipp Rösler verzichte bei der geplanten Spielverordnung vor diesem Hintergrund auf wirksame Schritte gegen die Glücksspielsucht.   Weiter zum vollständigen Artikel ...    

Die Einflüsterer: 5.000 Lobbyisten buhlen allein in Berlin um den Zugang zur Macht, beeinflussen offen und verdeckt die Weichenstellungen der Politik.

Was die einen als notwendige Interessenvermittlung sehen, ist für die anderen längst ein perfider Wettlauf um Aufmerksamkeit und Einfluss geworden. Weil der Wettbewerb der Interessen zunehmend vom Geld bestimmt wird, sehen immer mehr Experten und Politiker im Lobbyismus inzwischen eine Gefahr für die Demokratie. Die Reportage zeigt, wie fast alle Forderungen nach strengeren Regeln und mehr Transparenz ignoriert oder gezielt unterlaufen werden.   Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Verdeckte Spende von Glückspiellobby an FDP?
Nach Recherchen des ARD-Magazins MONITOR soll ein enger Berater des Glückspielautomaten-Herstellers und Lobbyisten Paul Gauselmann insgesamt 2,5 Mio. Euro in Tochterunternehmen der FDP investiert haben. Ein Teil des Geldes soll letztlich an die Partei geflossen sein. Treffen die Aussagen zu, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine besonders raffinierte Form der verdeckten …   Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Die Organisation LobbyControl sieht den Fall als Beleg dafür, dass die Parteien für mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung sorgen müssen: "Der Fall zeigt, dass das Beteiligungsvermögen der Parteien ein Dunkelfeld ist, in dem die Geldströme überhaupt nicht sichtbar sind", so Lobby-Control Geschäftsführer Ulrich Müller gegenüber MONITOR.  Weiter zum vollständigen Artikel ... 

Bis heute gibt es keine ausreichende Regelung zur Bestechung von Abgeordneten. 

Seit fast zehn Jahren weigert sich Deutschland, eine Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Abgeordnete aus CDU und FDP blockieren eine notwendige Gesetzesänderung. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Politiker haben keinen Anreiz, Korruption zu bekämpfen. Auch das Unrechtsbewusstsein von Politikern ist nicht stark ausgeprägt. Im Gegenteil, manche halten ”Provisionen” für einen legitimen Teil ihres Einkommens. (Dr. Regina Sieh, Oberstaatsanwältin in München, in Wirtschaftsethik-Studie Nr. 2005–2 von Ingo Pies, Peter Sass, Henry Meyer zu Schwabedissen).

Politiker in der Wirtschaft - Vom Regieren zum Paktieren 
Bleibt die Frage: Wie nahe dürfen sich Politik und Wirtschaft kommen? Ein Überblick über pikante Wechsel zwischen den beiden Welten. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Es ist inzwischen nämlich üblich geworden, an der Zerstörung wichtiger gesellschaftlicher Einrichtungen zu verdienen. Wir sind heute Zeuge eines Wettlaufs um die Prämien und um den Judaslohn, die beim Fleddern öffentlichen Eigentums und öffentlicher Institutionen ausgezahlt werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Wirtschaftswissenschaftler schätzen den Schaden durch Bestechung und Vorteilsnahme in Deutschland laut einem Zeitungsbericht auf 250 Milliarden Euro.
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Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, Jürgen Roth (Autor)

Abgeschmiert: Wie Deutschland durch Korruption heruntergewirtschaftet wird; Frank Überall, ISBN-13: 978-3404607303

Korruption - Netzwerke in Politik, Ämtern und Wirtschaft, ISBN-13: 978-3426776834” und ”Die Deutschlandakte: Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun, ISBN-13: 978-3442155668” herausgegeben vom Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim

Ermittlungen, etwa wegen Untreue, gegen Politiker in Aufsichts- und Verwaltungsräten, aber auch gegen die Manager staatsnaher Banken sind für Staatsanwälte besonders heikel. Denn die Ermittler agieren nicht unabhängig, sondern unterliegen politischem Einfluss. Vor allem in Fällen mit Wirtschafts- und Politik-Bezug seien Staatsanwälte politischem Druck ausgesetzt. Kommt beides zusammen, wie bei den Landesbanken, ist der besonders groß. Anlass war der Wechsel des Münchner Oberstaatsanwalts Stephan Reich im Februar 2009. Die von Reich geleitete Abteilung hatte damals geprüft, ob sie wegen der vielen verlustreichen Engagements der BayernLB gegen deren Vorstände wegen möglicher Veruntreuung von Bankvermögen ermitteln sollte. Nachdem Reich das Justizministerium vorab darüber informiert hatte, dass er voraussichtlich Ermittlungen aufnehmen werde, sei ihm nahegelegt worden, sich einen neuen Posten zu suchen, berichtete die ”Süddeutsche Zeitung” damals und berief sich auf inoffizielle Justizangaben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
 
Eine wesentliche Ursache dafür ist die Abhängigkeit der Richter und Staatsanwälte von der Politik. Die wichtigsten Formen der Abhängigkeit wurden oben aufgezeigt, ebenso die Unwilligkeit der Politik, daran etwas zu ändern. Der Deutsche Richterbund sieht darin den Grund für nicht aufzuklärende ”Regierungskriminalität” in Deutschland. Weiter zum vollständigen Artikel ...

Das Thema wurde bereits vor Jahren, auch in dem Buch "MAFIA IM STAAT" von Leyendecker, ausführlich behandelt. ISBN-13: 978-3882432312

Die Staatsanwaltschaft ist wegen dieser Struktur nicht frei von politischen Einflüssen. So waren vor zwei Jahren vier Frankfurter Steuerfahnder zwangspensioniert worden, die zuvor vor allem auf die Banken angesetzt waren. Vermutlich war dies politisch gewollt, da der Finanzplatz Frankfurt nicht gefährdet werden sollte. Staatsanwälte sollten frei von politischen Interessen ermitteln. In der Praxis scheint der politische Wille aber oft den Ausschlag zu geben. Weiter zum vollständigen Artikel ...
 
Der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarats stellte 2009 fest, dass neben den Richtern auch deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig sind.
Bis heute hat sich nichts geändert sagt Christoph Frank, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Richterbunds. ”Denn das Weisungsrecht steht im Gerichtsverfassungsgesetz und ist damit Bundesrecht. So bestimmt die ablehnende Haltung vieler Landesjustizminister die Diskussion. Die versichern, dass sie keine Weisungen erteilen, wollen auf die Option aber nicht verzichten.” Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die Justizminister der Länder benennen Richter und Staatsanwälte, zudem entscheiden sie über den Justizhaushalt. Juristen halten dieses System für verfassungswidrig. (pdf-download)  s.u.

Ein Fall in Rheinland-Pfalz zeigt, wie massiv der politische Einfluss auf die Justiz sein kann. Weiter zum vollständigen Artikel ...
"Natürlich gibt es solche Beeinflussung öfters, die Politik will ihre eigenen Leute durchbringen, um Eignung und Leistung geht es dann dabei nicht", sagt Christine Nordmann, Sprecherin der Neuen Richtervereinigung und selbst Richterin am Verwaltungsgericht Schleswig-Hohlstein. "Der Justizminister als Teil der Exekutive steht an der Spitze der Justiz, daher sind die Gewalten nicht klar getrennt, das ist nicht verfassungskonform", sagt Nordmann. Im Fall Metabox gab es Auffälligkeiten, ebenso bei bei SAP.  Weiter zum vollständigen Artikel ...   

Auch die Einflussnahme der Politik auf Strafverfolgungsbehörden in Wirtschaftsverfahren gegen mächtige Personen, aber auch Einflussnahmen auf Verwaltungen, um Auftragsvergaben an bekannte und befreundete Unternehmer zu erreichen, sind in mehreren Strafverfahren belegt. Prof. Dr. Britta Bannenberg, Korruption in Deutschland und ihre strafrechtliche Kontrolle. Weiter zum vollständigen Artikel ...

„In der Phoenix-Runde am 23.2.2012 wurde das anschauliche Beispiel eines dort namentlich genannten Politikers gebracht, der zugab, dass man strafrechtliche Verfolgungen von Mitgliedern der Gegenpartei spätestens dann aufgibt (Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte), wenn man erfährt, welche Gegenmaßnahme der Gegenpartei gegenüber der eigenen zu erwarten sind. Dies gipfelte in den Worten: Deshalb machen beide ihre Schubladen zu.“
In seinem Aufsatz „Verfall von Ethik und Moral und die deutsche Weigerung, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren“ führt Dr. Joachim F. Reuter weiter aus: „Denn wenn der Bürger, aus welcher Quelle auch immer, plötzlich erfährt, dass‚ da oben‘ trotz Konzessionen an Mandatsträger Dinge erlaubt sind, die‚ hier unten‘ allen Wertmaßstäben widersprechen, wird er in seinem Glauben an Werte als Grundfeste der Demokratie erschüttert. Folgen könnten noch mehr Politikverdrossenheit und Abkehr von politischem Engagement sein und damit die Beseitigung der Grundvoraussetzungen funktionierender Demokratie“.     (pdf-download)

Anklage unerwünscht!: Korruption und Willkür in der deutschen Justiz von Jürgen Roth, ISBN-13: 978-3453645189

Diese Struktur stört auch den ”Deutschen Richterbund”, er sieht dadurch die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet: "Die Exekutive nimmt einen zunehmenden Einfluss auf uns, vor allem bei Personalentscheidungen", sagt Thomas Edinger vom Richterbund Rheinland-Pfalz. Weiter zum vollständigen Artikel ... 
Der Richter Udo Hochschild führt in seiner Dissertation ”Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip” ISBN 978-3-86624-502-0 aus: ” Die nach dem Ende des 2. Weltkriegs vorgefundene und bis heute in ihrer Grundstruktur unveränderte Verwaltung der ”Dritten Gewalt” durch die Exekutive entspricht nicht den Zielen des Gewaltenteilungsprinzips. Die deutsche Verfassungswirklichkeit der Rechtsprechung kennt keine Schutzgrenzen gegenüber der Exekutive. Es gibt keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. Er führt aus, dass die deutschen Gerichte (mit Ausnahme des Bundesverfassungsgerichts) von den hierfür zuständigen Ressorts der Bundesregierung und der Landesregierungen verwaltet werden. Weiter zum vollständigen Artikel ...
 
Die Exekutive fordert denn auch offen in Ausschreibungen von Direktoren- und Präsidentenstellen Loyalität gegenüber dem Justizministerium ein.

Nach Hochschild haben die deutschen Regierungen die faktische Möglichkeit und damit die Macht, die Gerichte unangemessen ärmlich auszustatten, Richter nach ihrem Gusto auszuwählen, Richter über Benotungssysteme gefügig zu machen, Karrieren von Richtern zu manipulieren, Richter nach exekutivischen Bedürfnissen zu befördern, unfolgsame Richter abzustrafen, über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen der Richter an den in den Prozessordnungen festgelegten Standards vorbei die Qualität der richterlichen Arbeit zu bestimmen, sowie Richter vom Tag der Einstellung an nach ihren Vorstellungen einzupassen und zu prägen. Hochschilds Fazit nach dieser Bestandesaufnahme fällt klar aus: Es gibt in Deutschland keine ausreichende organisatorische und funktionale Trennung von Exekutive und Judikative, d.h. die deutsche Exekutive hat durch die Verwaltung der Justiz die Macht, in einer Art und Weise auf die Richter einzuwirken, dass es nur noch von den Persönlichkeitsmerkmalen des einzelnen Richters abhängt, ob er sich dazu verleiten lässt, unter Hintanstellung seiner originär richterlichen Pflichten die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen.

Die vom Autor beschriebene Macht der Exekutive über die Judikative ist nach seinen Worten letztlich in Deutschland ebenso politisch gewollt wie sie andernorts politisch nicht gewollt ist, wobei sich Hochschild als Beispiel auf die Schweiz, Italien und Spanien bezieht. Demzufolge bestimmt Art. 97 I GG, gemäss dem die Richter "unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen" sind, die deutsche Verfassungswirklichkeit nur in einem unzureichenden Maße. In der Realität sind die Richter vom ersten Arbeitstage an der Gewalt einer Regierung unterworfen. Diese Macht ist allein schon durch ihre Existenz wirkungsvoll, unabhängig davon, ob und wie von ihr Gebrauch gemacht wird. Der Rechtswissenschaft wirft Hochschild vor, zu verkennen, dass das, was auf dem Blatt Papier geschrieben steht, ohne eine zureichende Geltung bleibt, wenn die reale Lage der Dinge nicht dem Geschriebenen entspricht. Quelle: Aldo Elsener, Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip, in: «Justice - Justiz - Giusti-zia» 2011/1  

Verfassungsrechtler Univ.- Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das »System« ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos. ISBN-13: 978-3426272220

Prof. Dr. Rüdiger Zuck: 
Das Recht kann nicht der Beliebigkeit der Politik unterworfen werden

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Noch zwei Tage bis zum genehmigten Staatsstreich

“Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”
(Jean-Claude Juncker in SPIEGEL 52/1999, S. 136)

Ganz Europa schaut auf den 12.09.2012, an diesem Tag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge gegen den ESM. Der Erfüllungsgehilfe der Hochfinanz und Bilderberger Teilnehmer vom 2003, Wolfgang Schäuble, tut sich zum wiederholten Mal damit hervor, dass er das Bundesverfassungsgericht unter Druck setzen möchte. Er erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. (Mehrfach habe ich über die Geheimnis umwobenen Bilderberger-Treffen berichtet: Anmeldung zum kostenlosen Newsletter) Ferner sagte er auf einer Konferenz in Straßburg, Anfang des Monats, er sei sicher, dass das Gericht die europäische Vereinbarung nicht blockieren werde. weiterlesen

Personalentscheidungen in der bayerischen Justiz – politisch steuerbar und ohne ausreichende demokratische Legitimation

Das Grundgesetz fordert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“

Daran haben sich alle Personalentscheidungen zu orientieren.
Auch das Verfahren für die Besetzung der Stellen der Generalstaatsanwälte und der höchsten Richterämter in Bayern muss sich daran messen lassen und gewährleisten, dass politisch motivierte Beförderungsentscheidungen und Postenhandel wirksam ausgeschlossen sind. Diesen Stresstest besteht das derzeitige in Bayern praktizierte Verfahren nicht.
Der Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP sieht vor, dass herausgehobene Personalentscheidungen einvernehmlich getroffen werden. Im Streit entscheidet ein Koalitionsausschuss. Dieser ist weder in der Verfassung noch im bayerischen Richtergesetz vorgesehen. Er verfügt über keinerlei demokratische Legitimation und ist dem Parlament gegenüber nicht verantwortlich. Haben die Koalitionäre Einigkeit erzielt, sind der Staatsregierung, die nach dem Bayerischen Richtergesetz diese Stellen vergibt, demokratisch legitimiert und dem Landtag gegenüber verantwortlich ist, faktisch die Hände gebunden. Dem jeweiligen Ressortminister ist vorgegeben, wer ihr zur Ernennung vorzuschlagen ist. Die Beteiligung der gewählten Mitwirkungsgremien der Richter und Staatsanwälte, die ohnehin nur auf dieser Vorschlagsebene besteht, läuft leer.
Der Bayerische Richterverein fordert deshalb eine grundlegende Reform des Verfahrens im Rahmen einer Selbstverwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. „Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind nur dann wirklich unabhängig, wenn sie aus der Verwaltung durch die Exekutive in eine nur der parlamentarischen Kontrolle unterliegenden Selbstverwaltung entlassen werden“ fordert der Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins e.V. Walter Groß. „Bis zu deren Verwirklichung muss das derzeitige intransparente Ausguckverfahren durch eine Ausschreibung mit wirksamer Mitwirkung der gewählten Vertretungen der Richter und Staatsanwälte ersetzt und der Koalitionsvertrag abgeändert werden.“
So der Inhalt einer Pressemitteilung vom 17.04.2011, die von unveränderter Aktualität ist.
Quelle (abgerufen am 23.12.12 gg 22:07)


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