Sonntag, 7. Oktober 2012

Glücksspielstaatsvertrag – EGBA: Deutsches Glücksspielrecht ist illegal!

Die European Gaming and Betting Association (EGBA), legt Beschwerde bei EU-Kommission ein und fordert die EU-Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Übersetzung aus dem Originaltext:

Wir fordern die Europäische Kommission auf unsere Beschwerde dringlich zu behandeln. Deutschland ist dabei, Lizenzen auf der Grundlage einer höchst umstrittenen Ausschreibung zu erteilen, die aufgrund einer Kumulierung von Beweisen, (offensichtlich) nicht entworfen wurde um eine offene, faire und transparente europaweite Ausschreibung zu ermöglichen.   Quelle     mehr

Wie Rechtsexperten mehrfach betonten, verstößt der GlüStV gegen Unionsrecht.
Tatsächlich reicht ein gebetsmühlenartig und ohne Beweise vorgetragenes Suchtargument weder zur Rechtfertigung des Lottomonopols noch zur Rechtfertigung des Online Casino- und Pokerverbotes aus.

So lehnte die EU-Kommission  im März 2012 den neuen Staatsvertrag ab und wies die Bundesländer darauf hin, dass ein Mitgliedsstaat der EU belastbare Beweise vorbringen muss, wenn er eine Beschränkung einer Dienstleistung durchsetzen will. Die Bundesländer hätten nicht überzeugend dargelegt, dass Online-Poker und Kasino-Spiele besonders süchtig machten und der Geldwäsche dienen könnten.

Entsprechend kritisiert die EU-Kommission vor allem, dass die Gesetzgeber ihre Hauptaufgabe nicht erfüllt hätten, nämlich Belege und Daten für die Rechtfertigung von Verboten zu liefern.

Mitteilung der Europäischen Kommission im Notifizierungsverfahren NR. 2011/188/D

vgl. EU-Verfahren gegen Österreich
Griechisches Wettmonopol nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts europarechtswidrig

Auch die unabhängige Monopolkommission hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele – Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation – können mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden; eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen dienen. 

Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hält die Glücksspielregulierung in Deutschland für europarechtswidrig und legt deshalb Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Sollte die Kommission nach einer Prüfung der Beschwerde der selben Ansicht sein, leitet sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

In einer Pressemitteilung drängte Sigrid Ligné, die Generalsekretärin der EGBA, die EU-Kommission, sich schnell mit deren Bedenken zu befassen. "Deutschland ist gerade dabei, Lizenzen auf der Basis eines hoch umstrittenen Ausschreibungsverfahrens zu verteilen. Die Hinweise mehren sich, dass dieses Verfahren nicht den eigentlichen Zweck einer offenen, fairen und transparenten europaweiten Ausschreibung erfüllen soll."

Mehrfach wurde kritisiert, dass die Anwaltskanzlei CBH in Köln die Auswahl der Bewerber organisiert.
Es wird die Neutralität der Anwaltskanzlei bezweifelt, da diese gleichzeitig für einzelne Gesellschaften des Lottoblocks gerichtliche Verfahren gegen private Sportwettenunternehmen führt.

Quellen:
Europaweite Ausschreibung
VEWU zur Sportwetten-Konzessionsvergabe
THE PARLIAMENT
EUROPOLITICS

Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70 !