Freitag, 15. Februar 2013

Casinobetreiber wollen Berliner Spielhallengesetz kippen

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Drei Klagen von Casinobesitzern waren eingegangen. Nun verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag erstmals über das neue Spielhallengesetz, mit dem Berlin seit dem vergangenen Juni versucht, die Spielsucht in der Stadt zu bekämpfen. Auf dem Prüfstand steht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen.

Zudem wollen die Betreiber nicht akzeptieren, dass bisherige Zulassungen, eine Spielhalle zu betreiben, nach fünf Jahren erlöschen. Seit der Einführung dürfen die Casinos höchstens acht Geldspielautomaten aufstellen und müssen zwischen drei Uhr nachts und elf Uhr morgens geschlossen sein.

Berlin versucht damit als erstes Bundesland, die Ausbreitung von Spielhallen in der Stadt zu behindern.
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„Ein gravierender Eingriff in die Grundrechte“
Einer der Kläger gegen das neue Spielhallengesetz ist ein Tochter-Unternehmen von Deutschlands führendem Spielhallen-Betreiber, der Gauselmann-Gruppe. Deren Sprecher Mario Hoffmeister sagte, das Berliner Gesetz verstoße gegen die Spielverordnung des Bundes. Zudem gebe es wirtschaftliche Einbußen, auch Arbeitsplätze seien in Gefahr. Getränke dürften nicht mehr verkauft werden.

Außerdem sei die Schlechterstellung zu staatlichen Spielbanken nicht hinnehmbar, so Hoffmeister. Kritisiert wurde auch, dass die Spielhallen-Zulassungen nach fünf Jahren erlöschen und neu beantragt werden müssen.
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Gegen diesen Eingriff in die Gewerbefreiheit geht die Grand Royal vor. „Die derzeit existierenden Hallen stellen einen Wirtschaftsbetrieb dar, und deshalb muss man sie auch verkaufen dürfen“, sagt Rechtsanwalt Bernd Engel, der sowohl den potenziellen Käufer als auch den Verkäufer vertritt. Und auch der Passus zum Auslaufen der Konzessionen sei nicht rechtmäßig, so Engel.

Das Gesetz sei katastrophal, sagt Gauselmann-Sprecher Mario Hoffmeister:
"Es bedeute auf lange Sicht ein faktisches Berufsverbot"

Anwalt Weidemann unterstellt dem Gesetzgeber rein fiskalische Interessen. Hintergrund der strengen Regeln sei der Wunsch, die staatlichen Spielcasinos vor Konkurrenz zu schützen. Die staatlichen Automatencasinos am Alexanderplatz in Mitte, am Hermannplatz in Neukölln und am Altstädter Ring in Spandau sollten durch das Gesetz in einen Vorteil gebracht werden. Von hehren Zielen wie der Bekämpfung der Spielsucht könne keine Rede sein. Weidemann will mit mehr als 300 Seiten Schriftsätzen vor Gericht erscheinen, um das Gesetz zu kippen. „Es stellt einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte dar“, sagt er.
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Selbst wenn das Motiv wirklich – wie vorgegeben – die Bekämpfung der Spielsucht und nicht die Bewahrung der Lotterie- Pfründe sei, sei fraglich, ob der Staat berechtigt ist, in wichtige Grundrechte einzugreifen, um erwachsene Menschen vor sich selbst zu schützen. (Prof. Dr. Friedhelm Hufen)
Diese Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit  ist verfassungsrechtlich bedenklich.
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Gesetzestext Spielhallengesetz
Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin [gesetze.berlin.de]

Aufgaben des Verwaltungsgerichts Berlin
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz des Einzelnen gegen rechtswidrige Maßnahmen der Verwaltung.

Hierfür ist es nicht erforderlich, dass spezielle Rechtsvorschriften im Einzelfall eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung ermöglichen. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm gemäß Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes der Rechtsweg offen.

Die Rechtsbereiche, mit denen sich das Verwaltungsgericht zu befassen hat, sind beispielsweise das Polizei-, Kommunal-, Schul- und Kirchenrecht, das Beamtenrecht und das sonstige Recht des öffentlichen Dienstes, das öffentliche Bau- und Wohnungsrecht, das Hochschulrecht sowie das Straßenverkehrsrecht. Zunehmende Bedeutung haben das Ausländer- und Asylrecht erlangt.
Quelle


update: 
VG Berlin: Klagen gegen Spielhallengesetz abgewiesen