Sonntag, 30. Juni 2013

Automaten-Verband geht gegen Glücksspielgesetz vor

Die baden-württembergische Automatenwirtschaft lässt das neue Glücksspielgesetz des Landes vor dem Staatsgerichtshof überprüfen.
Es seien Beschwerden gegen das Gesetz eingereicht worden, erklärte der Verbandsvorsitzende Michael Mühleck in Stuttgart. „Wir wollen weiterleben und nicht unsere Betriebe schließen. Mit dem Gesetz ist die Branche zum Abschuss freigegeben.“ Das Land will den Angaben zufolge mit der Regelung gegen den Wildwuchs bei Spielhallen vorgehen. Laut Staatsgerichtshof sind bislang zwei Verfahren anhängig. Unklar blieb zunächst, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Glücksspiel: Verband klagt gegen Land
Die Branche kritisiert unter anderem diese Abstandsregelung. Der Radius sei gewaltig, sagte Mühleck. „Wie entscheiden die Behörden, wenn es in dem Bereich elf Filialen gibt, welche bleiben darf?“
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Die Augsburger Allgemeine berichtete am 13.06.2013, über fünf vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängige Popularklagen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:
Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht – neues bayerisches Spielhallengesetz und Teile des neuen Glücksspielstaatsvertrags ein Fall für die höchsten bayerischen Richter
Während das staatliche Lotteriemonopol weiter bestehen bleibt und von staatlichen Eingriffen weiter verschont bleibt, regelt der neue Glücksspielstaatsvertrag neue, nicht selten existenzvernichtende Eingriffe in die Grundrechte der privaten Spielhallenbetreiber und Spielhallenvermieter. Neben einem völlig sinnlosen „Mindestabstandsgebot“ zwischen Spielhallen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen, wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die Sperrzeit weiter auszudehnen.

Im Hinblick auf die Berufs- und Eigentumsfreiheit von Spielhallenbetreibern und Spielhallenvermietern besonders gravierend, sind die folgenden Punkte:

- Trotz unbefristet erteilter Baugenehmigungen und Konzessionen verlieren die bisherige bau- und gewerberechtliche Erlaubnisse teilweise schon zum 01.07.2013 ihre Gültigkeit bzw. werden gegenstandslos.
Weiter zum vollständigen Artikel ...


Studie: Glücksspielregulierung verfehlt Ziele

Weiter zum vollständigen Artikel ...

Studie zum deutschen Sportwettenmarkt
Glücksspielregulierung verfehlt ihre Ziele


Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags veröffentlicht die Unternehmensberatung Goldmedia eine Studie zur Entwicklung des Sportwettenmarktes bis 2017. Die Prognose zeigt: Das Gesetz verfehlt sein Ziel - und das mittlerweile beendete Modell Schleswig-Holstein hätte Erfolg.

Laut der Studie wurde 2012 auf dem deutschen Sportwettenmarkt ein Umsatz von 6,8 Milliarden Euro erzielt. Nur 245 Millionen davon gingen auf die Rechnung staatlich regulierter Angebote. Bis 2017 würde sich der Anteil erhöhen, aber immer noch würden 70 Prozent der Umsätze von unregulierten Unternehmen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar bestritten.

Besonders der stationäre Sportwettenmarkt wird laut Goldmedia unter der Regulierung durch den Glücksspielstaatsvertrag leiden. Goldmedia erwartet einen Rückgang der Umsätze bis 2017 auf nur noch 1,6 Mrd. Euro. Die verlorenen Umsätze im Wettshop-Markt dürften zum Großteil in den Schwarzmarkt abwandern: Nach den Prognosen wären dies von 2014-2017 kumuliert rund 4,9 Milliarden Euro.

Parallel hat Goldmedia auch ein Szenario berechnet, in dem das Schleswig-Hosteinische Glücksspielgesetz in ganz Deutschland gilt. In diesem Gesetz, welches seit Anfang 2013 nicht mehr gilt, sind neben der Sportwette auch Online-Poker und -Casino möglich. Die Zahl der Lizenzen ist nicht wie im aktuell gültigen Glücksspielstaatsvertrag auf 20 begrenzt.

In diesem Szenario ginge der Umsatzanteil von unregulierten Plattformen deutlich zurück. 93 Prozent der Wetteinsätze könnten demach im Jahr 2017 von lizenzierten Sportwettenanbietern erwirtschaftet werden. Die Sportwettensteuer-Einnahmen hätten bei diesem Vergleichsszenario im Jahr 2017 ein Volumen von 395 Millionen Euro. Bei legalisiertem Online-Casino und Online-Poker könnten die Steuereinnahmen aus Glücksspiel im Jahr 2017 sogar auf rund 560 Millionen Euro steigen, schätzt die Studie.
Weiter zum vollständigen Artikel ...

Spiegel meldet vorab: Novelle der Spielverordnung wird scheitern

Wie jeden Sonntag veröffentlicht das Nachrichtenmagazin Der Spiegel seine Vorabmeldungen. Jetzt, in der nachrichtenärmeren Sommerzeit, sind es ein paar Meldungen weniger als an “normalen” Sonntagen. Eine Meldung von heute ist aber besonders interessant. Demnach wird die von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) geplante Novelle der Spielverordnung wohl an einem Streit zwischen Bund und Ländern scheitern.

Der FDP-Politiker hatte im Frühjahr einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Spielsucht in Spielhallen und Gaststätten stärker bekämpft und der Spieler- und Jugendschutz verbessert werden sollte. Allerdings wiesen Suchtexperten das Papier zurück und bezeichneten das Vorhaben als Placebo, schreibt der Spiegel in seiner Meldung. Nach Meinung vieler Länderregierungen ist das Rösler-Ministerium der Automatenindustrie zu weit entgegengekommen, mehrere Bundesratsausschüsse forderten deutliche Verschärfungen des Entwurfs.

Unter anderem solle die zulässige Zahl von Automaten in allen Gaststätten von drei auf einen gesenkt werden. Zudem müsse das Punktespiel verboten werden, mit dem Gewinn- und Verlustgrenzen umgangen werden könnten, heißt es in der Meldung weiter.

Die Länder fordern auch eine weiterreichende steuerliche Aufzeichnungspflicht der Geräte, um künftig Geldwäsche und Steuerbetrug verhindern zu können.

Der Bundesrat will in dieser Woche einen sogenannten Maßgabebeschluss fassen. Dann müssten die Änderungen in der Gesetzesnovelle aufgenommen werden. Der Spiegel zitiert aus einem Brief an die Wirtschaftsminister der Länder von Röslers Staatssekretär Bernhard Heitzer. Darin heißt es dem Nachrichtenmagazin zufolge, dass die “erheblichen Verschärfungen” der Länder teilweise “verfassungsrechtlich sehr bedenklich” seien. Regelungen, die die Automaten vor Manipulationen schützen sollen, sind dem Bericht zufolge für den Staatssekretär entbehrlich.
Quelle

Spielhallenrecht
KG Berlin 3. Senat für Bußgeldsachen

Beschluss vom 02.07.2013  Az.:  3 Ws (B) 622/12, 3 Ws (B) 622/12 - 122 Ss 144/12
Norm:    § 4 Abs 2 S 3 SpielhG BE

Leitsatz
Das Land Berlin hat die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Spielhallenbetriebes und war zum Erlass des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin - SpielhG Bln) zuständig. Die Regelung des § 4 Abs.2 Satz 3 SpielhG Bln ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

Tenor
    Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 20. September 2012 wird verworfen.
Weiter zum vollständigen Artikel ...