Mittwoch, 19. Juni 2013

Wettbewerbsverzerrung durch Steuerdumping

update: 9.12.2019

Staatliche Beihilfen:
Kommission untersucht mögliche Vorteile für öffentliche Kasinobetreiber in Deutschland
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Wie aus den veröffentlichten Bilanzen hervorgeht, wurde den staatlichen Spielbanken in Baden-Württemberg rückwirkend die Spielbankenabgabe und die darin enthaltene Umsatzsteuer erlassen. (s.u.)

Dadurch erhalten auch die Spielbanken Baden-Baden, Stuttgart und Konstanz, als staatliche Unternehmen, unzulässige Beihilfen, wie dies bereits für die Spielbanken in Rheinland-Pfalz festgestellt wurde.

Damit verstößt Deutschland auch gegen das Urteil EuGH Rs. Fransson (C-617/10 Rn 26, 27) vom 26. Februar 2013  weiterlesen

Wettbewerbsverzerrung und Begünstigung
Die Bundesländer, als Gesetzgeber und als Glücksspielanbieter in Einem, verstoßen gegen das unionsrechtliche Wettbewerbsrecht, das neben dem Kartellrecht das Recht der staatlichen Beihilfen, gelegentlich auch das Vergaberecht, und das Recht öffentlicher Unternehmen umfasst. Geregelt ist es in Titel VII des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und zwar in Art. 101-105 AEUV das Kartellrecht, in Art. 106 AEUV Bestimmungen über öffentliche und monopolartige Unternehmen und in den Art. 107-109 AEUV das Beihilfenrecht.

Die europäischen Wettbewerbsregeln geben u.a. in Artikel 106 AEUV vor:
(1) Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikeln 18 und 101 bis 109 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.
(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft.
(3) Die Kommission achtet auf die Anwendung dieses Artikels und richtet erforderlichenfalls geeignete Richtlinien oder Beschlüsse an die Mitgliedstaaten.
Quellen:  dejure   EUR-Lex

Die Bundesländer handeln unlauter, indem sie gegen die direkten Konkurrenten mit einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen Beschränkungen verhängen und die eigenen Betriebe begünstigen.

Bereits mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass staatliche Spielbanken seit Jahren vom Steuerzahler subventioniert werden, wodurch u.a. gegen die Beihilfevorschriften, die Wettbewerbsvorschriften und gegen den Neutralitätsgrundsatz der Union verstoßen wird.

Wie andere mitgliedstaatliche Beihilfen sind auch steuerliche Beihilfen bei der Kommission anzumelden und dürfen vor Erteilung der Genehmigung nicht gewährt werden.
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Der EuGH entschied zur Wettbewerbsverzerrung:
(Rank Rn 35)  Wenn zwei gleiche oder gleichartige Dienstleistungen, die dieselben Bedürfnisse befriedigen, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden, führt dies in der Regel zu einer Wettbewerbsverzerrung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 2001, Kommission/Frankreich, C-404/99, Slg. 2001, I-2667, Randnrn. 46 und 47, und vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment Trust Companies, C-363/05, Slg. 2007, I-5517, Randnrn. 47 bis 51).

Während die Betreiber von Geldspielautomaten oftmals Vergnügungssteuer zahlen, auf die die Umsatzsteuer nicht angerechnet wird, wird die für die Spielbanken anfallende Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe angerechnet.

Den Bundesländern - als die Besitzer von Spielbanken - wurden für die Anrechnung auf die Spielbankenabgabe Ausgleichszahlungen i. H. von 60 Mio. EUR zugestanden. Da alle Länder über eine Spielbank verfügen, partizipieren über den Weg der Umsatzsteuerverteilung (nach Einwohnerzahl und Steuerkraft) alle Länder von dieser Kompensationsleistung.

Darüber hinaus zahlt der Bund ab 2007 jährliche Kompensationszahlungen an die Bundesländer.
Quelle

Trotz dieser Kompensationszahlungen wurden den Spielbanken die Steuern erlassen.

Mehr zur Wettbewerbsverzerrung und zu unzulässigen Beihilfen 

In der Bilanz wurde unter der Position 14. “Außerordentliche Erträge“ ein Betrag von  10.519.814,03 € verbucht. Eine Erläuterung, woraus dieser Betrag resultiert, konnte nicht gefunden werden.

Es ist schon mehr als verwunderlich, dass die Freizeitgestaltung der „Upperclass“ subventioniert werden muss!! Auch wenn der Spielbankenbesuch nur einen kleinen Teil dieser sinnlosen Ausgaben ausmacht, so muss man sich schon fragen, weshalb hierfür überhaupt Steuern aufgewendet werden, die woanders fehlen?
Nachweis (Auszug)

Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG
Baden-Baden
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage


Der gesamte deutsche Glücksspielsektor erwirtschaftete im Jahr 2011 bundesweit Spielergebnisse in Höhe von ca. 10,3 Milliarden Euro. Davon entfielen 43 Prozent auf gewerbliche Spielhallen, 40 Prozent auf den Lotto-Block, 10 Prozent auf das Internetspiel, 5 Prozent auf konzessionierte Casinos und 2 Prozent auf sonstige Glücksspielanbieter. Bundesweit gingen die Bruttospielerträge der konzessionierten Spielbanken um 0,52 Prozent zurück. In den Automatenspielen um 2,40 Prozent, während in den Klassischen Spielen ein Anstieg um 4,39 Prozent erzielt werden konnte.

Demgegenüber verlief das Geschäftsjahr 2011 für die Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG hinsichtlich der Bruttospielergebnisse (+2,33 Prozent) und der Besucherzahlen (+1,95 Prozent) positiv.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG:


Die Vermögenslage ist geprägt durch die um Abschreibungen verminderten Sachanlagen in Höhe von TEUR 5.797, die Finanzanlagen in Höhe von TEUR 3.045 sowie die liquiden Mittel in Höhe von TEUR 8.285. Die Finanzierung der Aktivseite erfolgt im Wesentlichen durch Eigenkapital in Höhe von TEUR 16.828 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.661. Darüber hinaus werden auf der Passivseite noch Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.094 ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2011 sind die Tronceinnahmen leicht gestiegen, wenngleich die Tronceinnahmen seit Jahren rückläufig waren und voraussichtlich in Zukunft ebenfalls abnehmen werden. Aus diesem Grund werden die Personalkosten zunehmend von der Gesellschaft zu tragen sein.

Seit dem 6. Mai 2006 ist die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtig und seitdem nicht mehr in der Lage, ohne Stundung oder Erlass der Spielbankabgabe ihren Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Zwischenzeitlich wurde vom Finanzamt Baden-Baden die bisher gestundete Spielbankabgabe bis zum Geschäftsjahr 2009 in vollem Umfang erlassen. Für das Geschäftsjahr 2010 sind Spielbankabgaben in Höhe von TEUR 9.202 und für das Geschäftsjahr 2011 in Höhe von TEUR 9.441 gestundet.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft den Erlass der Spielbankabgabe insoweit beantragt und bestätigt bekommen, wie eine übermäßige Besteuerung im Hinblick auf die Ertragssituation vorliegt. Im Zeitpunkt der Bilanzerstellung wurde der entsprechende Erlass ebenfalls ertragswirksam in 2011 verbucht (10.520 TEUR). Das Jahresergebnis der Baden-Württembergischen Spielbanken GmbH & Co. KG weist demzufolge einen Gewinn in Höhe von 756 TEUR aus, da die Erstattung entweder durch eine Änderung des Spielbankengesetzes oder durch die seitherige Handhabung zu erwarten ist.


Baden-Württembergische Spielbanken Gastro Service GmbH:

Nach Absprache mit dem Aufsichtsrat der Baden-Württembergische Spielbanken Managementgesellschaft mbH und dem Gesellschafter der Baden-Württembergische Spielbanken Gastro Service GmbH wurde vom Geschäftsführer der Baden-Württembergische Spielbanken Gastro Service GmbH im Dezember 2011 die Unternehmerentscheidung getroffen, das Restaurant O’Lac zum 29. Januar 2012 zu schließen. Im Geschäftsjahr 2012 wurde die Entscheidung umgesetzt. Mit Gewerkschaft und Betriebsrat wurde ein Sozialplan vereinbart. Die betriebsbedingten Kündigungen sind erfolgt und es kam zu keinen Kündigungsschutzverfahren. Für den Sozialplan und die Kosten für die Freistellungsphase bis zum Ausscheiden der Mitarbeiter wurden Rückstellungen in Höhe von 587 TEUR gebildet. Im Geschäftsjahr 2012 besteht der Geschäftsbetrieb der Baden-Württembergische Spielbanken Gastro Service GmbH im Wesentlichen aus der Bar und Lounge in Konstanz und dem Club Grace in Stuttgart. Im Geschäftsjahr 2012 wird durch das Betreiben der Gastronomie ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet werden können.

Zukünftige Entwicklungen, Chancen und Risiken

Bei der aktuellen Planung (Stand: Dezember 2011) geht die Geschäftsführung von folgenden Erwartungen für das Bruttospielergebnis im Geschäftsjahr 2012 aus:

In den Automatenspielen wird mit keiner signifikanten Veränderung bei den Bruttospielergebnissen gerechnet. Es wird erwartet, dass durch gesetzliche Regulierungen der Markt für die gewerblichen Anbieter stagnieren wird und die Spielbanken somit mit keinen weiteren Rückgängen in den Automatenspielen rechnen müssen. Allerdings bleibt der Wettbewerbsdruck aus dem illegalen Internetspielangebot nach wie vor groß, so dass eine Verbesserung der aktuellen Situation schon auf Grund dieser Tatsache nicht wahrscheinlich ist. Der illegale deutsche Onlinespielemarkt erreichte im Jahr 2011 bereits geschätzte Bruttospielerträge in Höhe von ca. 1 Milliarde Euro, für welche prognostiziert wird, dass sie bis ins Jahr 2015 auf 1,7 Milliarden Euro steigen werden. Hierbei ist noch anzumerken, dass Deutschland aufgrund der Beliebtheit des Internetpokers weltweit der zweitgrößte Markt für internetbasiertes Glücksspiel ist.

Auf Grund des Alleinstellungsmerkmals des Klassischen Spiels, wird mit einer gewissen Attraktivität für dieses Spielangebot gerechnet. Insbesondere ist die Nachfrage nach Kartenspielen erfreulich hoch, wobei der Beitrag zum Bruttospielergebnis in diesen Spielen unterdurchschnittlich ist.

Angesichts der Rahmenbedingungen im Glücksspielmarkt mit den nur für die staatlichen Anbietern gültigen Werbeeinschränkungen und Restriktionen wird es den Spielbanken auch in Baden-Württemberg dauerhaft nicht möglich sein, die derzeit geltenden Abgabensätze zu erwirtschaften. Mit Blick auf die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags und der Einführung eines Landesglücksspielgesetzes bleibt der Gesellschaft die Aussicht, dass zumindest das gewerbliche Glücksspiel in den Regulierungsrahmen einbezogen wird.

Die vor dem Hintergrund der schwierigen Marktsituation erforderliche Neuregelung der Spielbankabgabe ist in Aussicht gestellt.

Quelle: Bundesanzeiger
Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG eingeben

Zusammengestellt von Volker Stiny