Montag, 26. August 2013

A-Glücksspiel: Verwaltungsbehörden ignorieren den Rechtsweg!

Sind einzelne Unabhängige Verwaltungssenate doch nicht unabhängig vom Einfluss amtlicher und privater Einflüsterer oder Glücksspiellobbyisten?

Zum Beispiel Unabhängiger Verwaltungssenat, Außenstelle Mistelbach. Dort wurde per Bescheid behauptet, es habe ein Verfahren stattgefunden, obwohl es, wie dokumentiert, nur mangelhafte Ermittlungen gab.

Es handelt sich wieder um eine Kontrolle durch das einfache Organ der öffentlichen Aufsicht, Finanz"polizei". Wie längst gerichtsbekannt, mangelt es diesem Organ, auch nach über 2 Jahren "Ausbildung", an der erforderlichen Sachkenntnis, um dem gesetzlichen Auftrag für zwingend notwendige, fachkundige Ermittlungen überhaupt zu entsprechen.

Dabei handelt es sich somit - keineswegs - um erfahren Beamte unter Amtseid, welche wissen, wie sie vorzugehen haben, und an deren Angaben kein Grund zu zweifeln besteht.

Dadurch wurde sowohl gegen Verfahrensgarantien gem. Art 6 EMRK (immerhin im Verfassungsrang), wie auch gegen das Glücksspielgesetz, sowie das Verfahrensrecht verstoßen, weil ein echtes zweiinstanzliches Verfahren gar nicht durchgeführt wurde. Es wurden nicht nur Parteienanträge schlicht übergangen, sondern auch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach eine Entscheidung entsprechend begründet sein muss, ignoriert.

Dass die Darlegungen zum Europarecht im Bescheid mit der juristischen Realität wenig zu tun haben, braucht kaum noch erwähnt zu werden. Eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ging jedenfalls an die Korruptionsstaatsanwaltschaft, wie verlautet.

Rückfragehinweis: Schutzvereinigung der österr. Automatenwirtschaft
DDr. Gerhard Grone,
Mobil: 0699 19 66666 9

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0005 2013-08-26 08:00 260800 Aug 13 SAW0001 0220  Quelle 

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