Samstag, 21. September 2013

Mehr zur Steuergeldverschwendung bei deutschen Spielbanken

Es ist ein Skandal:
Millionenzuschüsse und Beihilfen für staatliche Spielbanken
kein Geld für Kindergärten, Krankenhäuser, Schulen, Rentner ....... die Liste ist endlos

Beispiele:
Finanzspritze für Spielbank Bad Steben  mehr
Wettbewerbsverzerrung und Begünstigung durch Steuergeschenke   mehr
Steuergelder für die Spielbank Bad Kötzting  mehr

Thüringen verschenkt bei Spielbank Jahr für Jahr Einnahmen
„Der Freistaat Thüringen verschenkt durch die ungünstige Vertragsgestaltung bis Ende 2014 ca. 2,6 Millionen Euro Einnahmen für den Landeshaushalt“, kommentiert der FDP-Landtagsabgeordnete Heinz Untermann die Antwort der Landesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage zur Situation und Zukunft der Thüringer Spielbank Gesellschaft. Untermann verweist auf die Vertragskonstruktion, wonach sich der Freistaat Thüringen als Gesellschafter der Ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mbH u. Co KG verpflichtet hatte, über 10 Jahre 25,56€/m² Mietzins zu zahlen selbst aber für nur 10€/m² an die tatsächlichen Spielbankbetreiber weitervermietet. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH u. Co KG auch in den Jahren 2010, 2011, 2012 negative Jahresergebnisse ausweisen muss“, stellt Untermann fest.
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Glücksspiel Spielbank bleibt Verlustgeschäft für das Land

Die Spielbank in Erfurt ist im siebten Jahr nach ihrer Eröffnung für das Land ein Verlustgeschäft. Wegen der wirtschaftlichen Entwicklung war das Land dem Betreiber "Westspiel" entgegengekommen und hatte die Spielbankabgabe rückwirkend ab 2010 abgesenkt.
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Spielbank: Thüringen schießt jährlich 233.000 Euro zu

Erfurt. Die Thüringer Landesregierung lässt derzeit offen, ob sie die Lizenz für den Betrieb der ersten Thüringer Spielbank ab Ende kommenden Jahres an einen neuen Betreiber vergeben wird. Darüber informierte Finanzminister Wolfgang Voß jetzt den Thüringer Landtag.
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Aus meiner Sicht ist diese Steuergeldverschwendung und Wettbewerbsverzerrung durch Begünstigung deutscher Spielbanken unzulässig.

Deutschland begünstigt die staatlichen Spielbanken mit Steuergeschenken, mit Kostenübernahmen und Zuschüssen und verstößt damit gegen die Transparenz- und Beihilfevorschriften, gegen die Wettbewerbsbestimmungen und im Hinblick auf die steuerliche Begünstigung gegen die
Neutralitätsgrundsätze der Union, die eine Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Besteuerung gleicher Sachverhalte verbietet.

Mit dem laufenden Vorabentscheidungsersuchen will sich Deutschland die Abweichung von der verbindlichen MwStSystRL, durch eine geschickte Fragestellung über den EuGH nachträglich legalisieren lassen. Eine Abweichung von der verbindlichen MwStSystRL darf gem. Art. 395, 1 (Dispensverfahren)
ausschließlich durch den Rat genehmigt werden.

Der EuGH ging in der Rs. Leo-Libera (C-58/09) von einer steuerlichen Gleichbehandlung (Rn 36) aus, die tatsächlich nicht bestand.
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Kleine Anfragen
08.01.2013
Situation des Spielkasinos "Spielbank Erfurt"
K l e i n e  A n f r a g e
der Abgeordneten Untermann und Bergner (FDP)
2808

Situation des Spielkasinos "Spielbank Erfurt"

Seit 2005 betreibt die "Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG" das Spielkasino "Spielbank Erfurt" im Pullmann Hotel in Erfurt. Die Betriebsbedingungen und die Ergebnisse waren immer wieder Gegenstand von Untersuchungen, Veränderungen und Kritik.
Laut aktuellen Presseberichten steht die "Spielbank Erfurt", deren Mietkosten wirtschaftlich dem Freistaat Thüringen zur Last fallen, nun aufgrund massiver Verluste der WestSpiel-Gruppe zum Verkauf.
Wir fragen die Landesregierung:
1.
Welche Spielergebnisse erzielte die "Spielbank Erfurt" in den Jahren 2010 bis 2012 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2.
Welche Veränderungen der Betriebsergebnisse sind durch die Änderung des Spielbankgesetzes (Gesetz vom 29. Mai 2011; GVBl. S. 63), welches am 1. Januar 2010 rückwirkend in Kraft getreten ist, zu beobachten beziehungsweise zu erwarten?
3.
Durch welche Verträge zwischen welchen Akteuren ist die gegenwärtige Mietsituation der Räume der Spielbank geregelt?
4.
Wann laufen diese Verträge aus und welche Möglichkeiten für eine vorzeitige Kündigung bestehen, gerade vor dem Hintergrund des möglichen Verkaufs der Spielbank?
5.
Wie hoch sind die übernommenen Kosten für die Räume der Spielbank und auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Übernahme durch den Freistaat Thüringen?
6.
Wie bewertet die Landesregierung die genannten Zahlen vor dem Hintergrund der geplanten Sparmaßnahmen?
7.
Ergibt sich für die Landesregierung bezüglich der Situation der "Spielbank Erfurt" ein Handlungsbedarf? Wenn ja, welcher?
8.
Ist nach Auffassung der Landesregierung nach dem Auslaufen der Konzession im Jahr 2014 mit einem neuen Betreiber der Spielbank zu rechnen?
Untermann Bergner
Quelle