Mittwoch, 30. Oktober 2013

Drei Verfassungsbeschwerden vor dem Staatsgerichtshof Stuttgart sind noch offen

Drei der derzeit noch in Stuttgart anhängigen Verfassungsbeschwerden betreffen das neue Glücksspielgesetz.

Hier sehen sich Spielhallenbesitzer in ihren Rechten verletzt.

Über diese Beschwerden wird voraussichtlich Anfang 2014 mündlich verhandelt.

Bürger tun sich schwer mit Verfassungsbeschwerden

Die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden am bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt bei 2,32 Prozent.

Beim Verfassungsgerichtshof in Sachsen werden mehr als 80 Prozent der Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen.

Weiter zum vollständigen Artikel ...