Montag, 25. November 2013

Beihilfen: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Bahn

INFRASTRUKTUR

Das Schienennetz der Deutschen Bahn ist chronisch unterfinanziert, sagt Bahnchef Grube – und fordert mehr Investitionen aus Bundesmitteln. Ansonsten drohen Qualitätsverlust oder Streckensperrungen.
In Zukunft will Grube die Mittel für die Bahn gezielter ausgeben: "Der Grundsatz muss lauten: Das Bestandsnetz hat Vorrang vor dem Aus- und Neubau." Insbesondere müssten die Kapazitäten der Bahnknoten wie Hamburg, Köln und Frankfurt am Main erweitert werden.
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Bahn-Chef Grube warnt vor Kollaps wegen maroder Brücken
Von Streckensperrungen nicht mehr weit entfernt. Fällt nur eine wichtige Brücke aus, gibt es in ganz Deutschland Verspätungen, warnt Bahnchef Grube.
Verspätungen durch Personalmangel, Hochwasser und einen eingebrochenen Stollen, es fehlen Züge bei der Deutschen – und jetzt das: Der DB drohen nach Aussage von Bahnchef Rüdiger Grube bald erste Brückensperrungen. "Leider sind wir nicht mehr weit davon entfernt", sagte er der "Wirtschaftswoche". 1400 Brücken müssten dringend saniert werden. "Mit der derzeitigen Finanzausstattung schaffen wir pro Jahr aber nur 125 Brücken", so Grube. Die Auswirkung gesperrter Brücken seien verheerend: Würde etwa eine wichtige Brücke am Frankfurter Hauptbahnhof gesperrt, müssten Züge in ganz Deutschland umgeleitet werden. Auf einen Schlag würde die Bahn damit 33.000 Verspätungsminuten pro Tag ansammeln. "Das wären rund 130 Prozent mehr als an einem durchschnittlichen Tag", sagte Grube.
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Deutsche Bahn: Eine Analyse über die Preispolitik des Staatskonzerns
Eine Analyse zeigt, warum die Bahn mit ihrem Preissystem nur einfachen wirtschaftlichen Grundsätzen folgt. Und warum es gar nicht das Ziel des Staatskonzerns ist, günstiges und flexibles Bahnfahren für alle zu ermöglichen. Politisch gewollt ......  
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TOP-Stories
EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Finanzströmen bei der Bahn
Milliarden an Steuergeldern, die eigentlich für den Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur oder die Daseinsfürsorge im Nahverkehr vorgesehen seien, würden umgeleitet und zweckentfremdet, kritisierte Cramer. «Sie fließen in den Aufkauf von ausländischen Bahn-Konkurrenten oder werden in Lkw-Speditionen und Luftfracht gesteckt.»

Die EU-Kommission zerrt Deutschland wegen der Deutschen Bahn und ihrer Finanzströme vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Bundesregierung stelle nicht sicher, dass Steuergelder zum Erhalt des Schienennetzes nicht auch in den Personen- und Güterverkehr flössen, erklärte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Dies könne dazu führen, dass sich die Bahn mit Hilfe von Staatsgeld einen unlauteren Vorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe.
Der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, sieht die Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn als überfällig an.
Hofreiter sagte: «Die Kommission hat der neuen Bundesregierung einen klaren ordnungspolitischen Auftrag erteilt.» Ehemalige Staatskonzerne, die wie im Falle der Deutschen Bahn noch zu 100 Prozent im Bundesbesitz seien, dürften nicht den Wettbewerb verfälschen. Vielmehr müssten sie sich an die gleichen Spielregeln halten wie private Unternehmen auch. «Gewinne aus dem maroden Schienennetz müssen in den Erhalt gesteckt werden, nicht in den internationalen Wettbewerb», mahnte er.
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Hintergrund:

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Wettbewerbsregeln (Art. 101 - 109)      
Staatliche Beihilfen (Art. 107 - 109)   
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ILLEGALE BEIHILFEN


Die EU-Kommission greift durch:

Zurzeit laufen 30 Verfahren gegen EU-Flughäfen wegen des Verdachts auf unerlaubte Beihilfen.

Hahn im Hunsrück
Hier beklagt sich unter anderem die Lufthansa bei der EU-Kommission. Ryanair, Wizzair und SunExpress, an dem die Lufthansa sogar selbst beteiligt ist - machen ihr in Frankfurt vom Flugplatz im Hunsrück aus starke Konkurrenz.

Der Flughafen Dortmund hat sich wie Frankfurt-Hahn gleich zweier Beihilfeverfahren zu erwehren. Nicht nur wegen seiner Entgelte und Gebühren, sondern auch wegen seiner Finanzierung. Dabei ist auch eine Bürgschaft im Visier der Wettbewerbshüter. Die Stadt Dortmund garantiert für ihren Flughafen – und die Dortmunder Stadtwerke zahlen sein Defizit. Weil die EU-Kommission dies als unzulässige Beihilfen ansieht, drohen dem Flughafen Rückforderungen in Millionen-Höhe. In seinem jüngsten Geschäftsbericht steht:
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Post muss Staat bis zu einer Milliarde zurückzahlen

Die EU hat die Deutsche Post zur Rückzahlung von Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro verdonnert. Ihre Wettbewerber werden entschädigt. Weiter zum vollständigen Artikel ...

EU-Kommissions-Entscheidung zu unrechtmäßigen Beihilfen: Post will gegen Milliarden-Rückzahlung klagen - weiter lesen auf FOCUS Online

Nürburgring: Kommission weitet Beihilfe-Prüfung aus
Die Überprüfung von Staatsbeihilfen für den Nürburgring geht in die nächste Runde.

Energiewende EU-Kommission geht gegen Stromsubventionen vor  (EEG-Gesetz)
29.11.2012 ·  Die Brüsseler Behörde kritisiert die Ausnahmeregeln für Betriebe, die sehr viel Storm verbrauchen. Jetzt will sie ein Verfahren gegen Deutschland eröffnen. weiterlesen

update: Ökostrom-Rabatte: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein  weiterlesen

Dortmund: Kritik an Grundstücksgeschäften
Verkauf unter Wert?
Die Stadt Dortmund soll Grundstücksflächen weit unter Wert an den defizitären Flughafenbetreiber verkauft haben. Hier sei zudem der Tatbestand unzulässiger Beihilfe erfüllt, kritisieren Linke und Flughafen-Kritiker.

Wie den irrsinnigen Subventionswettlauf stoppen? Dortmund fürchtet jetzt ein Machtwort aus Brüssel. Klar ist: Verlangt die EU die Rückzahlung staatlicher Hilfen, wäre der Flughafen sofort pleite.
In Kassel-Calden wird mit 271 Millionen Euro Steuermitteln derzeit ein nagelneuer Flughafen gebaut. Die Regionalpolitiker in Hessen wollten das so. Und niemand konnte sie hindern. Denn der Bau von Flughäfen ist Ländersache.

Fluggesellschaften können aus unerlaubter Handlung und Wettbewerbsrecht gegen Flughäfen vorgehen, die Konkurrenten Beihilfen gewähren. Das hat der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

Beihilfeverbot ist Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB - BGH stärkt Rechte von Wettbewerbern bei unzulässigen Beihilfen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Wettbewerb mit der Einbeziehung der europäischen Beihilferegeln in den Anwendungsbereich von § 823 Abs. 2 BGB ein scharfes Schwert zur Bekämpfung illegaler Beihilfen in die Hand gegeben.
Geschädigte Unternehmen können Auskunft, Unterlassung und ggf. Schadensersatz verlangen, wenn sie wegen einer unzulässigen Beihilfeleistung an einen Konkurrenten wirtschaftliche Nachteile erleiden. Schadensersatzpflichtig ist nicht der Konkurrent, sondern die staatliche Stelle, welche die unzulässige Beihilfe gewährt hat. Der Konkurrent muss die Beihilfe an den Staat zurückzahlen. Quelle
 
Das Berufungsgericht muss nun laut BGH prüfen, ob die Ryanair eingeräumten Konditionen staatliche Beihilfen sind, die der Kommission anzumelden waren. Dabei werde es insbesondere darauf ankommen, ob die entsprechenden Handlungen des Flughafens dem Staat zurechenbar sind, ob andere Fluggesellschaften dieselben Konditionen wie Ryanair erhalten konnten und ob sich der Flughafen wie ein privater Eigentümer verhalten hat. Sollte das Berufungsgericht Beihilfen feststellen, dürfe es nicht darüber entscheiden, ob sie genehmigt werden könnten. Diese Beurteilung obliege allein der Kommission, betont der BGH.  Quelle

Nach Ansicht der Karlsruher Richter stellt das Durchführungsverbot ein Schutzgesetz dar. Sonderlich überraschend ist diese Auslegung nicht: Zuvor war bereits Art. 81 des EG-Vertrags und jetzt Art. 101 AEUV, als Schutzgesetz qualifiziert worden. Das Durchführungsverbot schützt laut BGH nicht nur die Allgemeinheit, sondern auch den Einzelnen. Im Übrigen handelt es sich auch um eine Verhaltensregel im Wettbewerb, die zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen nach §§ 8, 9 UWG berechtigt.

Erforderlich bleibt jedoch, dass die Konkurrenten als Wettbewerber aktivlegitimiert sind und eine geschäftsmäßige Handlung vorliegt. Das wird im Einzelfall zu prüfen sein. Eine weitere Hürde ist die kurze Verjährungsfrist im UWG. Nach § 11 UWG verjähren die Ansprüche bereits nach sechs Monaten. Quelle