Montag, 25. November 2013

Kommission verlangt Einhaltung von EU-Recht

Debakel um Sportwettenlizenzen: Hessisches Ministerium setzt Vergabeverfahren auf Null
Die Vergabe der deutschen Sportwettenkonzessionen hat einen Rückschlag erlitten. Keiner der 41 Antragsteller, die schon zur zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens zugelassen waren, erfüllt die Mindestanforderung. Dies verkündete das Hessische Innen- und Sportministerium. Dabei hatte es zuvor schon 14 Bewerber in die engere Wahl genommen, die nach früheren Ministeriumsangaben die Mindestanforderungen erfüllt hatten.

Das Ministerium hatte 14 der 41 Bewerber aus der zweiten Vergabeverfahrensstufe ausgewählt, um sie zu einer persönlichen Präsentation einzuladen. Beteiligte berichten von detaillierten Gesprächen, bei denen das Ministerium beispielsweise schon darauf hinwies, dass eine schleswig-holsteinische Sportwettenkonzession nicht mehr nötig sein wird. Das Bundesland hatte zunächst im Alleingang Sportwettenkonzessionen bis 2018 vergeben (mehr…), sich dann aber doch noch dem Glücksspielstaatsvertrag angeschlossen.

Kein Zuschlag vor 2014 erwartet.

Dr. Ronald Reichert von Redeker Sellner Dahs:
“Dass das Ministerium nun alle Bewerbungen infrage stellt und doch Nachreichungen zulässt, ist bemerkenswert”, sagt er. “Es scheint mir, dass es seine eigenen Bewertungsmaßstäbe infrage gestellt hat und nun einen eleganten Weg sucht, um dies nicht zugeben zu müssen”
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Glückspielgesetzgebung
Kommission verlangt Einhaltung von EU-Recht


Beim Glückspielrecht herrscht große Vielfalt in der EU. Die Kommission fordert deshalb die Staaten auf, das EU-Recht einzuhalten. Mit einer einheitlichen Regelung ist trotzdem in den nächsten Jahren nicht zu rechnen.

Verfahren wegen mangelnder Transparenz und rechtlicher Ungereimtheiten

Aus 21 von insgesamt 28 EU-Staaten liegen Beschwerden bei der Binnenmarktkommission vor, wonach von den jeweiligen Staaten in Bezug auf das Glückspielrecht gegen EU-Grundfreiheiten verstoßen wird.

Kritikpunkte der EU sind unter anderen Ungereimtheiten bei der Lizenzvergabe sowie bei den Bedingungen für die Bereitstellung von Glücksspieldienstleistungen, mangelnde Transparenz des Rechtsrahmens für Glücksspiele und die ungleiche Behandlung von Anbietern.
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Gesetzgebungen zum Glücksspiel in Mitgliedsstaaten bieten Anlass zur Kritik
Donnerstag, 21. November 2013 - Casino.de
Heute beginnt ein Verfahren gegen sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, denn immer noch sind die Gesetzgebungen nicht mit den Vorschriften der EU nicht vereinbar. In der Vergangenheit wurden die betreffenden Staaten bereits mehrmals dazu aufgefordert sicherzustellen, dass der EU Vertrag auch eingehalten wird.
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