Mittwoch, 12. Februar 2014

AG Kempten: kein strafbares Glücksspiel


Kemptener Amtsgericht spricht mehrere Gastronomen frei

Es war ein „nachhaltiger Schlag gegen die illegale Glücksspielszene“, sagte die Kemptener Polizei im November 2012. Da hatte sie eine Razzia in einem guten Dutzend Gaststätten in Kempten, Füssen und Sonthofen hinter sich gebracht und mehrere Computerterminals für Sportwetten beschlagnahmt.

Über ein Jahr später urteilte nun aber das Kemptener Amtsgericht: Mehrere damals betroffene Gastronomen haben sich überhaupt nicht strafbar gemacht.

Am Montag gab es drei Freisprüche in Folge, ein weiterer ist schon einige Monate alt. Mehrere Freisprüche in Folge - bahnt sich da (etwa in Form einer Schadensersatzklage) ein Nachspiel für die Kemptener Behörden an? Anwalt Kartal aus Bielefeld, der nach eigenen Angaben bundesweit mehrere Hundert Wettbüros vertritt, sagt dazu: „Das müssen wir jetzt prüfen.“

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s.a.  Weitere Sportwetten-Vorlage aus Deutschland an den Europäischen Gerichtshof

Das Amtsgericht Sonthofen hat in zwei verbunden Strafverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen und der strafrechtlichen Sanktionierung mit Europarecht vorgelegt (Az. 1 Ds 400 Js 17155/11 – Rechtssache Ince).
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