Sonntag, 23. März 2014

NRW: Einsatzbesteuerung nicht zwingend

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen

NRW: Einsatzbesteuerung nicht zwingend



Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz bei der Erhebung der Vergnügungssteuer nicht mehr als zwingend an. Damit relativiert er seine ursprünglichen Empfehlungen – nicht zuletzt ein Ergebnis der intensiven Informationsarbeit des DAV.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte vor einiger Zeit den Kommunen des Landes gegenüber die Empfehlung ausgesprochen, bei der Vergnügungsbesteuerung von Geldspielgeräten zur Einsatzbesteuerung überzugehen. Leider hatten viele Kommunen auf diese Initiative direkt reagiert.

Nun liegt ein aktuelles Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 19.März 2014 vor, das aufgrund des Informationsaustauschs der Kollegen des Deutschen Automaten-Verbandes e.V. (DAV) mit Repräsentanten des Städte- und Gemeindebundes NRW verfasst worden ist. In diesem Schreiben werden zwei grundlegende Aussagen des Städte- und Gemeindebundes NRW aus der Vergangenheit relativiert:
• Die Umstellung der Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz wird nicht mehr als zwingend angesehen.
• Wird der Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage gewählt, dürfte ein Steuersatz zwischen 3 und 4 Prozent geeignet sein, das bisherige Vergnügungssteueraufkommen zu realisieren.

Dieses Schreiben – hier zum Download hinterlegt – sollte für Gespräche vor Ort genutzt werden, wenn eine Kommune beabsichtigt, die Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz umzustellen.

(Quelle: Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V., Rundschreiben Forum Aktuell vom 20.März)