Mittwoch, 3. September 2014

Hessen hat das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages eingeräumt

Vergabe von Sportwettkonzessionen gescheitert
Ende des Sportwetten-Konzessionierungsverfahrens nicht absehbar:

Rechtliche Bedenken gegen ODS Oddset
Bei der Auswahl der künftig zugelassenen Wettanbieter ist es zu merkwürdigen Beschlüssen gekommen.
In der entscheidenden Sitzung der 16 Bundesländer, in der die 20 Konzessionen vergeben wurden, hatten zunächst fünf Länder dafür gestimmt, den Bewerber ODS Oddset zu streichen, weil er die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle. Das geht aus dem Sitzungsprotokoll hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt.
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Vergabe von Sportwettkonzessionen gerichtlich gestoppt s.u.

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zur Sportwettenlizenzvergabe: Hessen hat das Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages eingeräumt – jetzt muss Ministerpräsident Albig das Schleswig-Holsteinische Modell durchsetzen

Nach dem Eingeständnis des Hessischen Innenministeriums, wonach der Glücksspielstaatsvertrag das Ziel nicht befördert, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen, haben der schleswig-holsteinische Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp und der FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki Ministerpräsident Torsten Albig aufgefordert, nun das Schleswig-Holsteinische Modell auf Bundesebene durchzusetzen:

„Das Bundesland, das vom Glücksspielkollegium mit der Vergabe der 20 Konzessionen beauftragt wurde, hat die Fahnen gestreckt. Deutlicher als der Hessische Innenminister in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zur Verfahrensgestaltung und Verfahrensdauer (Drucksache 19/446) kann man das Scheitern dieses Vertrages nicht formulieren“, erklärte Arp heute (03. September) in Kiel.

In der Drucksache heißt es (auf Seite 3):

„Die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen hat sich als höchst kompliziert, streitanfällig und langwierig erwiesen. Vor allem hat es jedoch das Ziel nicht befördert, das illegale Sportwettenspiel einzudämmen, sondern im Gegenteil diesem Ziel geschadet. Durch das aufwendige, außerordentlich zeitintensive und juristisch vielfach angegriffene System der begrenzten Konzession wird zwischenzeitlich das Sportwettenspiel im illegalen Bereich immer umfangreicher, ohne dass hiergegen ernsthaft eingeschritten werden kann.“

„Mir tun die hessischen Beamten nur noch leid. Sie versuchen seit mehr als zwei Jahren im Auftrag der 16 Bundesländer vergeblich, diesen Unsinn rechtmäßig umzusetzen. Aber das ist offenkundig unmöglich“, erklärte Kubicki.

Das Hessische Innenministerium habe bereits im Juli verkündet, dass es für die nun zum 18. September beabsichtigte Vergabe der 20 Konzessionen Klagen der 21 unterlegenen Bewerber erwartet. Damit werde die Lizenzvergabe noch einmal verzögert.

Aus diesem Grund sei auch der bereits zuvor verschobene Evaluationstermin für den November nicht zu halten.

„Wie wollen die Ministerpräsidenten einen Vertrag bewerten, wenn sie nach über zwei Jahren noch nicht einmal Lizenzen vergeben können?“, fragte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef.

Die Antwort des hessischen Innenministeriums bestätige alle von den Ministerpräsidenten in den Wind geschlagenen Warnungen.

„Der Glücksspielstaatsvertrag ist nur ein Konjunkturprogramm für illegale Anbieter. Wir haben von Anfang an gesagt, dass damit kein besserer Spielerschutz erreicht wird“, so Arp.

Arp und Kubicki forderten die Ministerpräsidenten einmal mehr auf, nun endlich das Modell Schleswig-Holsteins zu übernehmen:
„Unser Weg ist einfacher, von den ehrlichen Anbietern akzeptiert, bekämpft die Illegalen und die Geldwäsche und ist von der EU-Kommission geprüft worden. Er funktioniert, schützt die Spieler und sorgt für staatliche Einnahmen.“

Die Fraktionen von CDU und FDP unterstützten ausdrücklich die Position der Fraktion der Grünen im Hessischen Landtag. Diese sprechen sich dafür aus, nicht nur die zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen aufzuheben und durch qualitative Elemente der Konzessionsvergabe zu ersetzen, sondern dieses Prinzip auch auf Casinospiele und Poker auszuweiten:

„Damit unterstützen die hessischen Grünen praktisch unser Schleswig-Holsteinisches Modell. Die Grünen in Schleswig-Holstein täten gut daran, diesem vernünftigen Vorschlag zu folgen.“

Link zur Antwort der Hessischen Landesregierung  (pdf-download)
Quelle: CDU-Fraktion und FDP Landtagsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag


VG Wiesbaden

Vergabe von Sportwettkonzessionen gestoppt
Veröffentlicht am 18. September 2014

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm
Böhm & Hilbert
Johannisstr. 33-35
D - 33611 Bielefeld    Tel.: +49 (0)521 989 121 60
Fax: +49 (0)521 989 121 69
E-Mail: boehm@boehm-hilbert.de


Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat heute in einem Eilantragsverfahren (Az. 5 L 1428/14.WI) dem Land Hessen verboten, ab dem 18. September 2014 Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten an die 20 ausgewählten Bewerber zu erteilen. Das Gericht hat entschieden, dass der Eilantrag eines Antragstellers, der nicht unter den ersten 20 war, zulässig und begründet sei.

“Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt klar, dass es dem Antragsteller nicht zumutbar sei, erst die Erteilung der Konzessionen an die Konkurrenten abzuwarten”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm, der im gerichtlichen Klage- und Eilverfahren das “Leitverfahren” gegen das Land Hessen führt. “Ferner sei sowohl dem Gericht als auch dem Antragsteller bislang verweigert worden Akteneinsicht in die Unterlagen der Konkurrenten zu nehmen. Somit sei es nicht möglich die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidungen zu überprüfen.”

Das Gericht führt in seinem Beschluss wörtlich aus:

„Das durchgeführte Auswahlverfahren mit denjenigen Bewerbern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben bleibt für das Gericht bis zum heutigen Zeitpunkt intransparent. Eine Kontrolle der Auswahlentscheidungen ist derzeit nicht gewährleistet, weil der Kammer – außer den beiden Bänden Generalakten – keinerlei Unterlagen seitens des Antragsgegners vorgelegt werden. (…)

Weder die Ablehnungsbescheide noch der diesen beigefügten Bewerbungsbogen sind hinsichtlich ihrer Begründung aus sich heraus verständlich. Wenn einzelne Aufgaben als von der Antragstellerin „unterdurchschnittlich“ gelöst beurteilt wurden, erschließt sich nicht, wo und bei welchen anderen Bewerbern die Beurteilung den Durchschnitt angesetzt haben. (…)

Ein besonderes, vom Antragsgegner geltend gemachtes öffentliches Interesse, das nunmehr die sofortige Vergabe der Konzessionen begründen könnte, ist nicht ersichtlich. Die bisherige Dauer des Konzessionsverfahrens hat nicht das Gericht, sondern der Antragsgegner zu verantworten. Ihm oblag sowohl die Ausgestaltung als auch die ordnungsgemäße Durchführung. Gerade die Zurücksetzung des Verfahrens im November 2013 hat zu erheblichen Verzögerungen geführt. Es muss nun auch ein besonderes öffentliches Interesse daran bestehen, den unterlegenen Bewerbern angemessenen Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren und die Auswahlentscheidung überprüfen zu können.”

Da auch zahlreiche weitere Unternehmen dieselben Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingelegt haben, ist davon auszugehen, dass das Gericht in allen Verfahren dieselbe Entscheidung treffen wird. Ebenso ist zu erwarten, dass das Land Hessen gegen diese Beschlüsse Beschwerde einlegen und sodann der VGH Hessen hierüber zu entscheiden haben wird. Wann mit dieser Entscheidung zu rechnen ist, wird erst gesagt werden können, wenn der VGH eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage abgegeben hat.

Das Thema Konzessionsvergabe scheint also noch lange nicht abgeschlossen.

Weitere Hintergründe, Einordnungen und Details finden Sie in der kommenden Printausgabe vom AutomatenMarkt, die am 1. Oktober erscheint.
Quelle: AutomatenMarkt.de


Sportwettenkonzessionen: VGH Hessen bestätigt Entscheidung des VG Wiesbaden
Veröffentlicht am 9. Oktober 2014

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm
Böhm & Hilbert
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Fax: +49 (0)521 989 121 69
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Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm erläutert das aktuelle Urteil des VGH Hessen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen) hat mit Entscheidung vom 7. Oktober 2014, Az. 8 B 1686/14, entschieden, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden (VG) mit Beschluss vom 17. September 2014 zu Recht die Vergabe der Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt hat.

Rechtsanwalt Dr. Damir Böhm erläutert den aktuellen Beschluss. Dr. Böhm vertritt einen Antragsteller im Bewerbungsverfahren und einen Antragsteller im gerichtlichen Klage- und Eilverfahren und führt das “Leitverfahren” gegen das Land Hessen:

„Dies bedeutet, dass die Konzessionen zumindest bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden nicht erteilt werden dürfen.

Der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs führt aus, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu Recht angenommen habe, dass die Eilanträge der abgelehnten Bewerber zulässig und begründet sind. Dabei stellt das Gericht ausführlich dar, dass die Antragsteller bereits vor Erteilung der Konzessionen gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen dürfen.

Ferner müsse das gesamte Verfahren auf die Einhaltung des Grundsatzes der Fairness und Gleichbehandlung sorgfältig geprüft werden. Es heißt: „Der Eilantrag ist nach derzeitigem Erkenntnisstand – insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass dem Gericht lediglich die Generalakten vorgelegt wurden – auch nicht offensichtlich unbegründet. Vielmehr bedürfen die zahlreichen und teilweise auch grundlegenden Einwendungen der ausgeschiedenen Bewerber gegen das Auswahlverfahren in seiner Verfahrensgestaltung, aber auch in der konkreten Anwendung einer sorgfältigen Prüfung.“

Einwendungen bedürfen sorgfältiger Prüfung

„Das Verfahren wird nun wieder an das Verwaltungsgericht Wiesbaden ‘zurückgegeben’. Dort wird dann entschieden, an welchen Stellen das Konzessionsverfahren an sich und im speziellen das Auswahlverfahren rechtwidrig ist. Grundlage einer solchen Entscheidung ist die Möglichkeit des Gerichtes in alle Akten der Bewerber, aber auch in alle behördeninternen Akten bspw. hinsichtlich der Entstehung des Konzessionsverfahrens einsehen zu können.

Wann dem Verwaltungsgericht alle diese Akten in überprüfbarer Form vorliegen werden, ist derzeit unklar. Damit ist auch ungewiss, wann und ob es zu einer Konzessionsvergabe kommen wird. Sicher und mit dieser Entscheidung bestätigt ist, dass die Beschränkung der Zahl der Sportwettkonzessionen weiterhin dazu führt, dass der Bereich der Sportwetten in der Bundesrepublik Deutschland nicht befriedet werden kann.“
Quelle: AutomatenMarkt.de

Hintergrund:

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Mit der Costa - Entscheidung des EuGH (Rs. C-72/10 und C 77/10) wurden die Bedingungen zur Konzessionsvergabe weiter konkretisiert, die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.
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update vom 19.11.2014