Dienstag, 18. November 2014

Justiz soll gegen Recht verstoßen haben


Schottdorf-Laboraffäre

In der Causa Schottdorf geht es um die Frage, ob sich der Laborarzt strafbar gemacht hat, indem er Rabatte gewährte. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig - nach wie vor nicht geklärt ist aber die Frage, ob Schottdorfs System auch strafbar war. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte das 2009 verneint und die Ermittlungen in den meisten Fällen eingestellt. 2012 kam der Bundesgerichtshof aber zur gegenteiligen Einschätzung.

Weitere Labormediziner unter Verdacht
Der Fall Schottdorf ist kein Einzelfall: Die bayerische Justiz ermittelt gegen etwa ein Dutzend Labormediziner. Sie sollen mit niedergelassenen Ärzten illegale Abrechnungsgeschäfte vereinbart haben. Im Landtag spricht man von einem "Sumpf".
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Es geht um den Ruf der bayerischen Justiz

Wie SPD, Grüne und Freie Wähler übereinstimmend feststellten, sei nicht auszuschließen, dass durch rechtswidrige Abrechnungen von Laborleistungen "ein volkswirtschaftlicher Schaden von bis zu 500 Millionen Euro" entstanden sei. "Und das ist kein Pappenstiel", sagte der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Die frühere bayerische Justizministerin Beate Merk werde mit Sicherheit Rede und Antwort stehen müssen, aber auch der frühere Ministerpräsident Edmund Stoiber dürfte gehört werden - etwa dazu, was genau ihm der Augsburger Laborarzt in einem Schreiben mitgeteilt hat.
"Die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft sind ungeheuerlich", sagte er. Mit einigen Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) sei so umgegangen worden, "als seien sie die Straftäter - und nicht die anderen".
"Warum läuft in bayerischen Behörden so viel falsch?"
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"Verdacht auf Rechtsbeugung"
Eine detaillierte Aufklärung der Affäre um den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf könnte peinlich bis skandalös werden, deutet ein Richter des Landgerichts München I an.
Im Mittelpunkt steht die bayerische Justiz.
Das Landgericht München I hat im Zuge eines Amtshaftungsprozesses gegen den Freistaat angedeutet, dass die bayerische Justiz gleich mehrmals gegen geltendes Recht verstoßen habe.
Das Verfahren vor der 15. Zivilkammer des Landgerichts dreht sich um den Rechtsstreit des Kriminalhauptkommissars Robert Mahler vom LKA gegen den Freistaat. Dabei bahnt sich eine klare Niederlage für die bayerischen Behörden an.
"Es liegt sehr nahe, dass Amtspflichtverletzungen vorliegen", sagte der Vorsitzende Richter Frank Tholl. Und er fügte hinzu: "Ob sich der Freistaat mit einem Urteil einen Gefallen tut, wird er selbst beurteilen müssen."
Die Staatsanwaltschaft tat Gauweiler den Gefallen und brachte gleich zwei Verfahren ins Rollen: wegen Verfolgung Unschuldiger und wegen Verleitens zum Geheimnisverrat.
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Vorwürfe gegen Schottdorf verjähren
Je länger es bis zum Betrugsprozess gegen den Augsburger Labor-Unternehmer Schottdorf dauert, desto mehr angeklagte Straftaten werden verjährt sein. Ein Landtagsabgeordneter der Freien Wähler hält das für einen Skandal. Weiter zum vollständigen Artikel ...


Verfassungsbeschwerde von Schottdorf vollumfänglich abgewiesen
.......Dabei mussten sie auch einräumen, dass weder Patientinnen und Patienten noch die Beihilfestelle allein aus der Rechnung des Arztes Betrug oder Verstöße gegen die Gebührenordnung für Ärzte erkennen könnten.......
Planwirtschaft oder staatlich organisierte Misswirtschaft?
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Laboraffäre Schottdorf: Landtag lehnt Verfassungsbeschwerde ab
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Landtag weist Verfassungsbeschwerde zurück
Der Bayerische Landtag widerspricht der Verfassungsbeschwerde des Augsburger Laborunternehmers Bernd Schottdorf gegen den sogenannten Untersuchungsausschuss Labor in allen Punkten. In seiner Stellungnahme an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof wendet sich der Landtag in deutlichen Worten gegen die Argumentation des vermögenden 74-Jährigen und seiner Anwälte, die auch CSU-Vizechef Peter Gauweiler mitverfasst hat. Der Untersuchungsausschuss Labor soll klären, ob Schottdorf und viele Ärzte trotz vermeintlich betrügerischer Abrechnungen von der bayerischen Justiz geschont wurden oder nicht.
Zwischenzeitlich hatte die Staatsanwaltschaft München I auch gegen die Beamten ermittelt, nachdem CSU-Politiker Peter Gauweiler dies als Schottdorfs Anwalt gefordert hatte. Die Verfahren zogen sich hin, wurden schließlich aber eingestellt. Nun stellte auch der BGH klar, dass Schottdorfs Persönlichkeitsrechte nicht verletzt wurden (Aktenzeichen: III ZR 315/13).
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Womit der Ausschuss sich beschäftigt
In dem Ausschuss geht es um das umstrittene Vorgehen der Staatsanwaltschaft in der Causa Schottdorf. Die Opposition will darin klären, ob die Staatsanwaltschaften den Laborarzt und seine Kundschaft bei der Untersuchung umstrittener Geschäfte geschont haben und ob es dabei politische Einflussnahme aus CSU und Staatsregierung gab.
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Schottdorf will Ausschuss stoppen
Laborunternehmer Schottdorf will mit einer Verfassungsbeschwerde einen Untersuchungsausschuss vor dem Landtag verhindern. Ausgerechnet der CSU-Vize Gauweiler hat die Beschwerde mit unterzeichnet. 
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