Donnerstag, 12. März 2015

Fall Schottdorf - Polizist kritisiert Generalstaatsanwalt

Zweiter Tag der Vernehmung des LKA-Beamten Stephan Sattler vor dem Untersuchungsausschuss Labor.

Auch dieses Mal lässt er die bayerische Justiz im Schottdorf-Skandal stellenweise schlecht aussehen.

Stephan Sattler hat beim LKA die Sonderkommission Labor geleitet.

Im U-Ausschuss erhob er jetzt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft.

Falls es zutrifft, was er berichtet, dann wird in Bayerns Justiz offenbar nicht immer nach Recht und Gesetz gehandelt, sondern mitunter auch nach persönlichem oder politischem Gutdünken. Der 52-jährige Kriminalkommissar berichtet von "dubiosen" Einstellungen von Ermittlungsverfahren.

Das Verfahren gegen den Staatsanwalt H. wurde unter überaus kuriosen Umständen beendet. In einem Prozess, der kurzfristig anberaumt und nicht öffentlich angekündigt worden war, verurteilte ihn das Landgericht München I zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Wegen Geldwäsche, Betrugs, Vorteilsannahme. Der Vorwurf der Rechtsbeugung fiel weg.
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"Er (der Münchner Staatsanwalt) hat öfter davon gesprochen, dass wohl Augsburg das Verfahren tötet. ... Augsburg hat gesagt: Machen wir platt, und dann lassen wir's verjähren."

Ein weiteres brisantes Detail:
Eine Parteispende Schottdorfs an den früheren CSU-Chef Edmund Stoiber, auf die die Ermittler Ende 2006 offenbar zufällig bei der Durchsuchung von Schottdorfs Unternehmenszentrale gestoßen waren.
Ein anschließendes separates Ermittlungsverfahren wegen möglichen Verstoßes gegen das Parteienfinanzierungsgesetz wurde nach Sattlers Darstellung jedoch zur Überraschung der Polizisten eingestellt.
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Dokumente wurden vom Laufwerk des Computers ausgelesen – diese fanden sich dann später in einer Staatsanwaltschaftsakte gegen einen Journalisten wieder.
„Ich habe dann später Strafanzeige gegen den Verantwortlichen der Staatsanwalt gestellt.
Die ist aber zeitnah eingestellt worden“, so Sattler.
Die Soko hatte 10.000 Mediziner ermittelt, die alle Kunden des damaligen Labor-Magnaten Bernd Schottdorf waren. Diese hatte alle von einem Abrechnungsmodell profitiert, bei dem sie Schottdorfs Spezial-Blutanalysen illegal als eigene Leistung abrechneten. Der berechnete seine Arbeit gegenüber den Ärzten mit hohen Rabatten.

Ein Arzt, der seine Blutproben an Schottdorf schickte, konnte so mit einer Blutprobe teilweise bis zu 800 Euro einnehmen.

Gleichwohl stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg 151 Verfahren mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft und des bayerischen Justizministeriums kurzerhand ein, den Rest ließ sie verjähren.

Später wurde einer der Ärzte, gegen den ein Pilotverfahren geführt wurde, zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Verurteilung.
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mehr:

vgl. ÄrzteZeitung

Affäre Schottdorf - Betrug am Steuerzahler

Entscheidungen zum Abrechnungsbetrug

Wie viel Justizwillkür verträgt unser Rechtsstaat noch?