Samstag, 21. März 2015

Privatmann klagte Novomatic: Akt in Wiener Neustadt geschlossen


Ein Privatmann hatte das Unternehmen auf Rückzahlung von 130.000 Euro geklagt - diese Summe hatte ein anderer Spieler auf Glücksspielautomaten verloren.

Der Kläger, Autor eines Novomatic-kritischen Buches, ließ sich - mit Anwalt Peter Ozlberger zur Seite - von dem Verlierer die Einsätze abtreten und zog damit vor Gericht.

Er warf dem Konzern „illegales Glücksspiel“ vor: Die Einsätze und die in Aussicht gestellten Gewinne an den Novomatic-Automaten seien zu hoch gewesen und hätten den gesetzlichen bzw. behördlichen Genehmigungsauflagen nicht entsprochen, lautete die Argumentation.

Auch die anderen Fragen - u.a.
„Wie funktioniert eine Automatik-Starttaste?“,
„Sagt Ihnen der Begriff ‚gambling‘ etwas?“
- brachten nichts zur Sache.

Die Richterin hat ohnedies genug Material, um es in den nächsten Wochen in ihr schriftliches Urteil einfließen zu lassen: u.a. jede Menge Zeugenaussagen und einen mit dem Handy aufgezeichneten Lokalaugenschein in einer Spielhalle.

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Der Klosterneuburger Thomas Sochowsky verfasste ein Buch mit dem Titel „Geschichte der Novomatic-Admiral – die Welt im Würgegriff der österreichischen Mafia“. Dafür wurde er von Novomatic mit einer Unterlassungsklage bedacht. Das Verfahren läuft, das Buch darf aufgrund einer einstweiligen Verfügung nicht erscheinen.

Aktuell klagt Sochowsky Novomatic und deren Eigentümer, weil er illegales Glücksspiel vermutet. Die Automaten seien prinzipiell genehmigt, würden aber anders betrieben werden und seien deshalb über der Wertgrenze und nicht mehr in der Zuständigkeit des Landes, sondern in der des Bundes.

Sochowsky ließ sich von einem Spieler Anteile verkaufen und ist somit laut seinen Angaben Geschädigter. Zivilrichterin Nina Painz-Skoczdopole vernahm unter anderem EU-Kommissar Johannes
Hahn, ÖVP, einst Novomatic-Generaldirektor, sowie Karl Schlögl, SPÖ, als Zeugen.
Quelle: "NÖ Nachrichten" Nr. 46/2014 vom 11.11.2014 Seite: 31