Dienstag, 12. Januar 2016

Poker: Eddy Scharf zieht vors Verfassungsgericht

Das bestätigte der 63-Jährige in einem Interview mit PokerStrategy.com.
Die Verfassungsbeschwerde muss aber erst zugelassen werden, bevor es zu Verhandlungen kommt.

Ihrer Auffassung nach ist die Einheitlichkeit der Rechtsordnung in Gefahr, "weil das Pokerspiel von zahlreichen (auch obersten) Gerichten als Glücksspiel bewertet wird und von den Finanzgerichten eben nicht."

Eddy klagte gegen den Steuerbescheid, da Poker ein Glücksspiel und die Gewinne dementsprechend steuerfrei seien. Nach mehreren Instanzen landete der Fall schließlich vor dem Bundesfinanzhof in München, der die Klage vor einigen Monaten ablehnte.

Das Gericht wich dieser Frage jedoch weitestgehend aus.

Turnierpoker sei nämlich eine "Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel" und es sei jeweils am konkreten Einzelfall zu klären, wann Spieler Einkommenssteuer zahlen müssen.
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BUNDESFINANZHOF
Unternehmereigenschaft eines Pokerspielers:
Im Verfahren XI R 37/14 wird der XI. Senat klären, unter welchen Voraussetzungen ein Teilnehmer an Pokerspielen und Cash-Games als Unternehmer anzusehen ist und deshalb die erzielten Gewinne der Umsatzbesteuerung unterliegen. Für die Ertragsteuern hat der X. Senat im Urteil vom 16. September 2015 (X R 43/12) entschieden, dass Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können.
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s.a.:

BFH: Pokerturniergewinne können der Einkommensteuer unterliegen
Urteil vom 16.09.15   X R 43/12

FG Münster: umsatzsteuerpflichtige Entgelte durch Poker?
16. August 2014, 15 K 798/11 U

Urteil des Finanzgerichts Münster: Unter welchen Voraussetzungen ist ein Pokerspieler als Unternehmer anzusehen?

Zur Steuerbarkeit von Pokergewinnen
Von Rechtsanwalt Dr. Robert Kazemi
Eine Bewertung der Entscheidung FG Köln, Urt. v. 31.10.2012 12 K 1136/11

FG Köln: Urteil vom 31.10.2012 - Poker als Gewerbe
Rechtsprechung FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11

FG Köln: Pokergewinne sind steuerpflichtig
Pressemitteilung FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11