Dienstag, 15. November 2016

A: Glücksspielmonopol erneut vor dem Europäischen Gerichtshof


Pressemitteilung;
Automatenverband.at

Österr. Glücksspielmonopol gestern erneut Thema beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)!

Resümee: Verfassungsgerichtshof ist nur für Verfassungsfragen zuständig und „es ist halt ein bewegliches System, welches sich ändern kann“!

Luxemburg/Wien (OTS) - Die schon traditionelle „Unschärfe“ der Darstellungen der Vertreter der Republik Österreich vor dem EuGH löste für diese eine ungewöhnlich umfangreiche Befragung durch die Richter des Gerichtshofes in Luxemburg aus.Die Vertreterin der Republik erwähnte, dass sie, ob des komplexen Themas zwei Wochen zur Aufarbeitung benötigte. Allerdings führte das nicht zu einer durchgehend korrekten Darstellung der glücksspielrechtlichen Realität in Österreich.

Die teils wörtlichen Mitschriften der Verhandlung fixierten, u. a., verschiedene interessante Details: Nachdem das Thema Casinokonzessionen von vorneherein vermieden wurde, gab die Vertreterin der Republik z. B. an, in NÖ wären drei Konzessionen vergeben worden. Erst nach Vorhalt in der Verhandlungspause entschuldigte sie sich danach für ihren Irrtum und bestätigte, dass doch nur eine Konzession in NÖ vergeben wurde.

Daraufhin klärte erst der Anwalt des österr. Beteiligten die Richter darüber auf, dass diese NÖ-Konzession und auch andere längst aufgehoben wurden und zwar wegen „Intransparenz“ bei der Vergabe dieser Konzessionen!

Erst nach sehr genauer weiterer Befragung wurde zugegeben, dass der Verfassungsgerichtshof nur für Verfassungsfragen zuständig ist und dass die jeweiligen Gerichte über die Unionsrechtswidrigkeiten zu befinden haben!
Die Anwälte des österr. Beteiligten mussten allerdings erneut für die EuGH Richter klarstellen, dass es nur zwei unterschiedliche Entscheidungen der Höchstgerichte zu den Unionsrechtswidrigkeiten gibt, nämlich die des Verwaltungsgerichtshofs und die des Obersten Gerichtshofs!

Genauso wurden die Richter erst von diesen Anwälten über die, von Seiten der Republikvertreter zufällig nicht erwähnte, Tatsache aufgeklärt, dass der Verfassungsgerichtshof eben - nicht - über die vom Obersten Gerichtshofs (OGH) rechtskräftig festgestellte Unionsrechtswidrigkeit entschieden hat, sondern den Feststellungen des OGH zur Unionsrechtswidrigkeit des österr. Glücksspielmonopols ausdrücklich - nicht - entgegengetreten ist!

Rückfragen & Kontakt:

Helmut Kafka
Pressesprecher, Automatenverband.at
Mobil: 0699 1920 3333

Quelle