Sonntag, 9. Juni 2013

Österreich möchte mit 3 neuen Spielcasinos die Spielsucht bekämpfen ???

Laut Europarecht ist ein nationales Glücksspielmonopol nur dann zulässig, wenn es Anforderungen des Allgemeininteresses gerecht wird. Die Republik Österreich begründet das Monopol mit der Verhinderung von Kriminalität sowie dem Schutz der Bürger vor übermäßigen Spielausgaben.

Weshalb zur Spielsuchtbekämpfung drei weitere, monopolisierte Spielbanken notwendig sind, erschließt sich mir nicht.

Spielerschutz oder Gewinnmaximierung?

Es sind drei zentrale Fragen zu klären:
  1. Sind die gesetzlichen Anforderungen an Konzessionswerber geeignet und angemessen, um Spielerschutz zu gewährleisten?
  2. Setzt die derzeitige Konzessionärin Österreichische Lotterien GmbH Maßnahmen, die Kriminalität in Verbindung mit Glücksspiel sowie Gelegenheiten zum Spielen verringern?
  3. Zielt die Werbung der Österreichischen Lotterien GmbH darauf ab, Glücksspiel in kontrollierte Bahnen zu lenken? Oder zielt sie auf Marktwachstum und damit einhergehende Gewinnsteigerung ab?
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Europäischer Gerichtshof verschärft Anforderungen an die Vergabe von Glücksspielkonzessionen

Bereits das Vergabeverfahren dürfte nicht dem Urteil des Gerichtshofes, Costa vom 16. Februar 2012, entsprechen. (Mehr zum Kartellrecht s.u.)  Der EuGH hat seine Rechtsprechung, hier insbesondere sein Urteil in der Rechtssache Engelmann (Rs. C-64/08) bestätigt. Entsprechend der bisherigen EuGH-Rechtsprechung muss die Konzessionsvergabe transparent sein, d.h. "auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen gesetzt werden". Eine Vergabe "unter der Hand" ist unzulässig.

Mit der Costa-Entscheidung des EuGH (Rs. C-72/10 und C 77/10) wurde die unzulässige Konzessionsvergabe gerügt und eine Verletzung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie des Gleichbehandlungs- und Effektivitätsgrundsatzes festgestellt.
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Zwölf Spielbanken gibt es in Österreich - alle werden von den Casinos Austria (Casag) betrieben, an die bisher die Lizenzen freihändig - ohne Ausschreibung, und damit unionsrechtswidrig ( vgl.Costa; Engelmann) - vergeben wurden.

Drei Casions entstehen in Wien und NÖ.
Als Standorte sind Palais Schwarzenberg, Hotel Intercontinental, Prater und Hanappi-Stadion geplant.

Die beiden eng mit der Politik verwobenen Rivalen Novomatic und Casinos Austria treten neuerlich gegeneinander an.
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Für die drei in Wien und Umgebung ausgeschriebenen Casino-Lizenzen gibt es vier Bewerber
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Die Stadt Wien hat sich für ein Verbot von Automatenspiel ("Kleines Glücksspiel") ab 2014 ausgesprochen. -Spielbanken fallen aber in die Bundeskompetenz-

Da wird Alfred Gusenbauer wegen seiner Tätigkeit im Novomatic-Aufsichtsrat attackiert, während der indirekte Staatsanteil bei Casinos Austria oder Hannes Androschs Aktivitäten beim Online-Riesen Bwinparty keinen Anlass für Diskussionen geben.
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Um den Markt zu übernehmen versuchen Großkonzerne Familienunternehmen zu diskreditieren. (vgl. Siegfried Dattl) weiterlesen

Die Casag, die mit Raiffeisen und der Münze Österreich zwei Großaktionäre (jeweils rund 33 Prozent) hat, betreibt seit vielen Jahren ein Casino in der Kärntner Straße und will sich natürlich die Chance auf eine Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit im Inland nicht entgehen lassen.

Der einzige ausländische Bewerber ist der deutsche „Automatenkönig" Gauselmann und die Schweizer Grand Casino, die in Baden nahe Zürich und Davos Casinos betreibt.
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Grand Casino Baden will in Wien «schönstes Casino» bauen
Das Barock-Bauwerk soll zum «schönsten Casino Österreichs» werden, heisst es in einer Mitteilung des Grand Casino Baden. 60 Millionen Franken wollen die Stadtcasino Baden AG und die deutsche Gauselmann-Gruppe in Wien investieren: Im Palais Schwarzenberg möchten die Schweizer ein Casino bauen. Geplant sind Tischspiele und Spielmaschinen.
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Lizenzen: Glücksspielgesetz verkommt zur Farce
Peter Zanoni, größter Pokeranbieter neben den Casinos Austria, bewirbt sich nicht um die Poker-Konzession. Beim Match um die Spielbanken fehlen ausländische Anwärter.
Die Vergabe der Glücksspiel-Lizenzen verkommt immer mehr zur Farce - samt brutalem rechtlichen Nachspiel.
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Derzeit prüft der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), ob der Bescheid über die Vergabe der Lizenzen zum Betrieb von Spielautomatensalons aufgehoben werden muss. Den Zuschlag hatten 2012 die Novomatic-Tochter Admiral Casinos & Entertainment sowie die Novomatic-nahe PA Entertainment erhalten.
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update:
Casino-Lizenzen: Novomatic zieht Beschwerde zurück
Hinter dem überraschenden Rückzug der Klage beim Verfassungsgerichtshof könnte ein Gentlemen's Agreement stecken. 
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Mehr zum Kartellrecht:
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Die europäische Missbrauchsaufsicht ist in Art. 102 AEU-Vertrag (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) geregelt.

Die europäischen Wettbewerbsregeln geben u.a. in Artikel 106 AEUV vor:
(1) Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere oder ausschließliche Rechte gewähren, keine den Verträgen und insbesondere den Artikeln 18 und 101 bis 109 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten.
(2) Für Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind oder den Charakter eines Finanzmonopols haben, gelten die Vorschriften der Verträge, insbesondere die Wettbewerbsregeln, soweit die Anwendung dieser Vorschriften nicht die Erfüllung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe rechtlich oder tatsächlich verhindert. Die Entwicklung des Handelsverkehrs darf nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt werden, das dem Interesse der Union zuwiderläuft.
(3) Die Kommission achtet auf die Anwendung dieses Artikels und richtet erforderlichenfalls geeignete Richtlinien oder Beschlüsse an die Mitgliedstaaten.
Quelle    EUR-Lex